BUNDESKABINETT : Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

26. Oktober 2016 // Berlin (yh/ticker).

  • Untere Lohngrenze um 34 Cent angehoben
  • Verbände und ArbeitgeberInnen in Verhandlungen mit einbezogen

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro brutto die Stunde. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in einer "Mindestlohnanpassungsverordnung" beschlossen. Damit erhöht sich der Mindestlohn um 34 Cent pro Stunde; im Monat verdienen ArbeitnehmerInnen damit statt mindestens 1.473 Euro ab dem 1. Januar nun 1.532 Euro. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zeigte sich zufrieden über die Verhandlungen: „Es ist selbstverständlich, dass die Sozialpartner – also Arbeitgeber und Gewerkschaften – die Löhne aushandeln. Das haben sie nun verantwortungsvoll auch beim Mindestlohn getan“.

    Alle zwei Jahre soll der Mindestlohn auf mögliche Anpassungen geprüft werden

    Zu seinem zweijährigen Geburtstag am 1. Januar 2017 könne die Erhöhung damit verbindlich werden, so Nahles. Im Juni 2016 war ein Beschluss der zu diesem Zweck eingesetzten Mindestlohnkommission über eine entsprechende Erhöhung zur Prüfung an die Bundesregierung gegangen, der nun offiziell angenommen wurde. Diese Kommission soll auch in Zukunft alle zwei Jahre prüfen, ob der Mindestlohn angepasst werden sollte, um eine angemessene finanzielle Sicherheit für ArbeitnehmerInnen bieten zu können.

    Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Erhöhung wird nun durch die Mindestlohnverordnung verbindlich. Zuvor war der bei der Bundesregierung eingereichte Entwurf veröffentlicht worden, sodass entsprechende Verbände den Beschluss prüfen konnten und Gelegenheit zu Stellungnahmen hatten.

    Opposition befindet Erhöhung für zu gering

    Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, kritisierte den Beschluss des Bundeskabinetts. „Wer allen Ernstes glaubt, mit 34 Cent mehr Mindestlohn die Konsumnachfrage zu steigern, glaubt auch, dass soziale Gerechtigkeit vom Himmel fällt“, kommentierte sie. Der Bundesregierung sei bekannt, dass alle, die weniger als 11,68 Euro im Monat verdienen, Altersarmut drohe. Ein Mindestlohn, der unter dieser Grenze bleibe, sorge für Armut trotz Arbeit.

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