GLEICHSTELLUNGSPOLITIK (3) : SPD-Aktionsplan für mehr Gleichstellung

27. Februar 2013 // zwd Belin (kl)

Kernpunkte: Entgeltgleichheit, Mindestlohn, Minijob-Reform, Geschlechtergerechtigkeit in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie im Steuersystem

. Einen ‚Aktionsplan für mehr Gleichstellung von Frauen und Männern’, mit dem die SPD nach der Bundestagswahl für die Gleichstellung von Frauen und Männern sorgen will, haben maßgebliche Frauenpolitikerinnen der SPD-Bundestagsfraktion am Mittwoch (27.) bei einer SPD-Veranstaltung aus Anlass des Internationalen Frauentages im Berliner Reichstag vorgestellt. Die Kernpunkte werden nachstehend dokumentiert:

  • Gute Arbeit zu gleichen Bedingungen: Equal Pay-Gesetz
    Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit. SPD-Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit: Betriebe ab 15 Beschäftigten sollen verpflichtet werden, ihre Lohnstrukturen offen zu legen und auf Diskriminierung überprüfen zu lassen. Wird Lohndiskriminierung attestiert, ist mit Bußgeldern zu rechnen.

  • Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn
    Frauen sind doppelt so oft wie Männer im Niedriglohnsektor beschäftigt. Zwar gibt es Mindestlöhne in einzelnen Branchen. Das gilt aber überwiegend für Wirtschaftszweige, in denen der Männeranteil höher als 80 Prozent ist. Die Folge ist: Frauen haben wenig davon.

  • Reform der Minijobs
    Der Missbrauch von geringfügiger Beschäftigung erschwert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Denn zwei Drittel aller MinijobberInnen sind Frauen, ohne Perspektive auf eine reguläre Beschäftigung. Es muss für mehr sozialversicherungspflichtige Jobs gesorgt werden, die Minijobs eindämmen und die geringfügig Beschäftigten besser absichern. Der zu vereinbarende Stundenlohn muss dem jeweils anwendbaren Tarifvertrag entsprechen. Im Fall der fehlenden Tarifbindung gelten die allgemeinen Regelungen zur Lohnfindung. Ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde darf in keinem Fall unterschritten werden.

  • Mindestens 40 Prozent-Quote für Aufsichtsräte und Vorstände per Gesetz
    SPD-Gesetzesentwurf für Führungsgremien (ChGlFöG, Drs. 17/8878, 6.3.2012): Mindestens 40 Prozent Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen. Andernfalls drohen die Positionen in den Gremien unbesetzt zu bleiben.

  • Geschlechtergerechte Bildung und Berufswahl
    Um Chancengleichheit über den gesamten Lebensverlauf hinweg zu gewährleisten muss ‚Lebenslanges Lernen’ als Leitprinzip in staatlichen Institutionen und Unternehmen verankert werden. Die Ausbildung der ErzieherInnen und PädagogInnen muss um die Geschlechterperspektive erweitert werden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss in allen Lebensphasen möglich sein. Dafür muss eine Teilzeitausbildung sowie die Weiterentwicklung des ‚Meister-BAföG’ und des BAföGs zu einem ‚Erwachsenen-BAföG’ umgesetzt werden. Altersgrenzen für die Zulassungen zu Ausbildungsgängen, Stipendien und BAföG müssen aufgehoben werde. Um das Berufswahlspektrum zu erweitern, bedarf es auch einer Aufwertung vor allem frauendominierter personenbezogener Dienstleistungsberufe (KrankenpflegerInnen, AltenpflegerInnen, ErzieherInnen, PädagogInnen) durch höhere Entgelte und eine Verbesserung des Sozialprestige.

  • Mehr Frauen in Wissenschaft und Forschung
    Frauen sind in der Wissenschaft und Forschung unterrepräsentiert. Vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele WissenschaftlerInnen vor Probleme. Die Einführung einer Quote nach dem Kaskadenmodell und eine generell bessere finanzielle Ausstattung der Wissenschaft können helfen.

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Mehr Zeitsouveränität
    Damit Frauen und Männer frei und selbstbestimmt über ihre Zeit entscheiden können, braucht es Reformen in der Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Eltern wollen mehr und bessere Plätze in der Kinderbetreuung.

  • Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit
    Teilzeitarbeit ist eine Frauendomäne - oft unfreiwillig und schlechter bezahlt als Vollzeit. Die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle hängt vom Willen der ArbeitgeberIn ab. Darum braucht es einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, rechtsverbindlich und praxistauglich Regeln, von Teilzeit auf Vollzeit beziehungsweise vollzeitnah aufzustocken.

  • Recht auf gerechte Teilzeit
    Teilzeitgehalt reicht meist nicht aus für eine eigenständige Absicherung. Der Aktionsplan sieht deshalb vor, eine rechtliche Regelung für ‚große Teilzeitarbeitsverhältnisse’ zu schaffen (beispielsweise 30 Wochenstunden), die eine Existenzsicherung bei reduziertem Arbeitsumfang sichert.

  • Elterngeld optimieren: Gemeinsamen Elterngeldbezug attraktiver gestalten
    Das Elterngeld soll so reformiert werden, dass Frauen früher in ihren Beruf zurückkehren und Männer mehr Verantwortung in der Familie übernehmen können. Nach der geltenden Elterngeldregelung werden Paare benachteiligt, die gleichzeitig für die Erziehung ihrer Kinder da sein und arbeiten wollen. Gemeinsame Elternzeit heißt: Die Elternmonate werden doppelt so schnell verbraucht. Die gemeinsame Elternschaft soll gefördert, nicht bestraft werden. Darum muss der doppelte Anspruchsverbrauch bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit aufgehoben werden.

  • Für ein geschlechtergerechtes Steuersystem: Abschied vom Ehegattensplitting
    Das deutsche Steuersystem bevorzugt gut verdienende verheiratete Paare, bei denen die Erwerbsarbeit ungleich verteilt ist. Es ist eine Steuer-Subventionierung vor allem für Besserverdienende. Das Ehegattensplitting zementiert das Modell von der weiblichen Zuverdienerin und vom männlichen Ernährer, da Ehepaare am meisten profitieren, bei denen eine/r keine Einkünfte hat. Wie Großbritannien, Schweden und die Niederlande soll auch Deutschland die gemeinsame Besteuerung von Eheleuten nach dem Willen der SPD beenden. Ziel ist eine Individualbesteuerung mit Stichtagsregelung (Schutz von „Alt-Ehen“) und Berücksichtigung steuerlicher Unterhaltsverpflichtungen.
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