FRÜHJAHRSKONFERENZ : LandesjustizministerInnen setzen sich für Geschlechterquote in Führungsetagen ein

19. Mai 2011 // zwd Halle/Saale (ticker/tag)

. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Halle an der Saale haben die JustizministerInnen der Länder am 18. Mai beschlossen, sich für eine bundesgesetzliche Geschlechterquote in Führungspositionen der Wirtschaft stark zu machen. Grundlage für diesen Beschluss bildete das Gutachten einer eingesetzten Länderarbeitsgruppe, wonach eine verbindliche Quotenregelung in Aufsichtsräten und Vorständen als verfassungskonform eingestuft wird.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty begrüßte den Beschluss der JustizministerInnenkonferenz (JuMiKo). Besonders erfreut zeigte er sich darüber, dass die „Kolleginnen und Kollegen in Halle an der Saale unserem nordrhein-westfälischen Weg der Vernunft gefolgt sind". Entsprechend der NRW-Bundesratsinitiative empfahl die JuMiKo eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung, die eine Einhaltung der gesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf „unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen“ verzichtet.

Der NRW-Gesetzentwurf sieht vor, in zwei Stufen für alle Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine gesetzliche Mindestquote in Höhe von zunächst 30 Prozent und fünf Jahre später in Höhe von 40 Prozent für die Angehörigen beider Geschlechter einzuführen.

„Eine bundesgesetzlich geregelte Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar", so Kutschaty weiter. Dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit sei indes ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik.

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