BUNDESRAT : Länderkammer lässt Lohntransparenzgesetz und Mutterschutzgesetz passieren

14. Mai 2017 // zwd Berlin (ig).

Kritischer Entschließungsvorschlag zum Entgeltgesetz blieb ohne Mehrheit

Der Weg für das Inkrafttreten des Entgeltgleichheits- und Lohntransparenzgesetzes sowie zur Reform des Mutterschutzgesetzes ist frei. In beiden Fällen verzichtete der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu den vom Bundestag bereits gebilligten Gesetzesvorlagen von Bundesfrauen- und -familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Nach Verabschiedung in der Länderkammer können die Gesetze nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden und damit in Kraft gesetzt werden.

Eine vom zuständigen Ausschuss in der Länderkammer vorgelegte kritische Stellungnahme zu dem Gesetz zur Herstellung der Entgeltgleichheit fand im Bunddesratsplenum keine Zustimmung. Ausführlich berichtet das zwd-POLITIKMAGAZIN in seiner nächsten Ausgabe (Nr. 349).

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