ENTGELGLEICHHEIT : Schwesig: „Durchbruch für mehr Lohngerechtigkeit"

10. Januar 2017 // zwd Berlin (ig).

Bundeskabinett lässt Gesetzentwurf zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen passieren | Verabschiedung im Bundestag soll noch vor der Sommerpause erfolgen

Als Durchbruch zu mehr Lohngerechtigkeit hat Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) den am (heutigen) Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Entgeltgleicheit gewürdigt. Den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen hatte das Bundeskabinett am gleichen Tage verabschiedet. Vorausgegangen war ein über das ganze letzte Jahr währende Tauziehen zwischen den Koalitionspartnern.

Monatelang war der Referentenentwurf im Kanzleramt blockiert worden, weil die Union die von Ministerin Schwesig und ihrer Partei vorgeschlagenen Regelungen nicht akzeptieren mochte. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf bleibt zwar teilweise hinter weitergehenderen Forderungen von Gewerkschaften und Frauenverbänden zurück. Für Schwesig kam es nach ihren eigenen Worten darauf an, nicht noch weitere zehn Jahre über eine 150-prozentige Lösung zu streiten, sondern die Regelung jetzt auf den Weg zu bringen. Das Gesetz, das nun dem Bundesrat und danach dem Bundestag zugeleitet wird, sollte nach den Vorstellungen der Ministerin noch vor der Sommerpause den Bundestag passieren. Sie erwarte eine intensive Beratung, gehe aber davon aus, dass der zuletzt im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD ausgehandelte Kompromiss jetzt auch den von Koalitionsfraktionen im Bundestag mitgetragen werde.

Mit dem Gesetz wird nach Angaben des federführenden Bundesfrauenministeriums eine "klare Rechtsgrundlage" für das Entgeltgleichheitsgebot geschaffen. Nach der Einführung der Quote sei das ein weiterer Schritt zur Durchsetzung des bereits seit 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit.

Das Gesetz sieht drei Bausteine vor:

1. Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Nach Angaben von Schwesig betrifft das etwa 14 Millionen Beschäftigte.

2. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit

Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar. Diese Regelung betrifft etwa 4.000 Kapitalgesellschaften.

3. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit

Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Davon sind etwa 6.300 Unternehmen betroffen.

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