NIEDERSACHSEN : „Kein Geld für Verhütung, aber Kostenübernahme für Abtreibung“

23. November 2016 // zwd Hannover (yh).

  • Sozialministerin Rundt fordert bundeseinheitliche Finanzierungsmaßnahmen für Verhütungsmittel
  • Ab 20 müssen alle Frauen die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen selbst zahlen

  • Die Kosten für empfängnisverhütende Mittel aufzubringen, sei für viele Frauen problematisch. Aus diesem Grund fordert die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) eine bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen. „Seit langem ist es mir ein Anliegen, die Finanzierung von ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung für Frauen mit geringem Einkommen sicherzustellen“, sagte Rundt auf der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 23. November. Es sei besonders für Frauen schwierig, die Sozialleistungen beziehen.

    Auch diese Frauen müssten ihre Empfängnisverhütung ab dem Alter von 20 Jahren aus dem Regelsatz bestreiten. Dort sei eine Pauschale für den Bereich Gesundheitspflege von rund 17 Euro monatlich vorgesehen, die die Kosten für Verhütungsmittel nicht decken würden. Das gelte erst recht für Langzeitverhütungen, die 400 Euro und mehr kosten können. „Wenn sich Frauen Verhütungsmittel nicht oder nur schwer leisten können, versteht es sich von selbst, dass sie damit dem Risiko einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt sind“, erklärte die Ministerin.

    „Frauen sollen einen gleichberechtigten Zugang zu Verhütung haben“

    Andererseits aber bestehe im Falle einer ungewollten Schwangerschaft bei finanzieller Bedürftigkeit der Frau ein gesetzlicher Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das jeweilige Bundesland für den Schwangerschaftsabbruch. Dieses geltende Recht bezeichnete Rundt als „zynisch“. „Kein Geld für Verhütung, aber Kostenübernahme für Abtreibung. Wäre die Übernahme der Kosten für die Empfängnisverhütung im Vorfeld dauerhaft gesichert, könnten sowohl diese belastenden Auswirkungen für die betroffene Frau als auch die durch einen Schwangerschaftsabbruch entstehenden Kosten vermieden werden“, argumentierte die SPD-Politikerin.

    Es müsse daher verstärkt darum gehen, dass Frauen gar nicht erst ungewollt schwanger werden und in den Konflikt geraten, einen Abbruch in Erwägung ziehen zu müssen. Daher unterstütze die Sozialministerin das bundesweite Modellprojekt von Pro Familia zur Kostenübernahme von Verhütungmitteln. Das Ziel müsse ihres Erachtens nach sein, dass alle Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Verhütungsmitteln erhalten. Dafür müsse aus Gründen der Gleichbehandlung eine Regelung auf der bundesgesetzlichen Ebene gefunden werden. „Damit dies gelingt“, so Rundt, „brauchen wir nicht nur die Unterstützung der anderen Länder, sondern auch die der Bundesregierung. Dafür werde ich mich im Interesse aller betroffenen Frauen einsetzen“.

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