ZWEITER GLEICHSTELLUNGSBERICHT : Gutachten: Männer leisten zu wenig unbezahlte Arbeit

6. März 2017 // zwd Berlin (yh/ticker).

  • Sachverständigenkommission: Immer noch ungleiche Chancen für Frauen und Männer
  • Gender Care Gap liegt bei 52,4 Prozent

  • Erwerbs- und Sorgearbeit müssen zusammengedacht werden. Das ist das zentrale Ergebnis des Gutachtens zum Zweiten Gleichstellungsbericht, das am Dienstag von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) und Prof.'in Eva Kocher, der Vorsitzenden der zuständigen Sachverständigenkommission, in Berlin vorgestellt wurde. Frauen leisten über 50 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer, so die Sachverständigen. Gemeint ist damit in erster Linie die sogenannte Care-Arbeit, also die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und die Hausarbeit.

    Diese Lücke zwischen den Geschlechtern beziffert die Sachverständigenkommission unter einer neuen Kennzahl: Dem Gender Care Gap. Dieser würde zurzeit bei 52,4 Prozent liegen. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird“, betonte die Familienministerin. Hinzu komme, dass auch die Berufe in der Pflege oder im sozialen Bereich, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, besser aufgewertet und gestärkt werden müssen. Im Zuge dessen erinnerte Schwesig auch an ihre Idee von einer Familienarbeitszeit und an das geplante Pflegeberufegesetz, das bald zum Abschluss gebracht werden müsse.

    Sachverständigenausschuss: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist noch nicht erreicht"

    Die Sachverständigen des Gutachtens kritisierten, dass der Gender Care Gap zeige, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht sei. Zwischen den Geschlechtern gebe es immer noch ungleiche Verwirklichungschancen. Dies wird auch deutlich, wenn die Löhne von Männern und Frauen verglichen werden. Hier würden Frauen pro Stunde über den Lebenslauf hinweg weniger Einkommen erzielen. „Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben“, erklärte die Vorsitzende Kocher. Daher würde die Sachverständigenkommission konkrete Vorschläge machen, welche Rahmenbedingungen sich ändern müssen, damit dies gelingen könne.

    Das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht wurde im Januar 2017 an Ministerin Schwesig übergeben. Die dazugehörige Stellungnahme der Bundesregierung wird zurzeit zwischen den Ressorts abgestimmt.
    Ziel des Gleichstellunsgberichtes der Bundesregierung ist, wichtige Impulse für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu setzen sowie den derzeitigen Stand der Gleichstellung in Deutschland darzulegen. Der Erste Gleichstellungsbericht erschien im Jahr 2011 und beschäftigte sich mit der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sowie neuen sowie besseren Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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