LEHRE : ProfessorInnen: Starke Unterschiede zwischen den Ländern bei Bruttogehältern

30. Januar 2017 // zwd Bonn (hr/ticker).

  • Erstmals reale Besoldung erfasst
  • Ostdeutsche Länder zahlen am wenigsten

  • Die realen monatlichen Unterschiede bei den Bruttogehältern von ProfessorInnen können sich in den verschiedenen Bundesländern auf bis zu 1.260 Euro summieren. Dies geht aus einem aktuellen Besoldungsranking des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) hervor. Während der Durchschnittswert der Besoldung bei W3-ProfessorInnen in Bayern 8.510 Euro beträgt, liegt er bei einem/einer W3-ProfessorIn in Mecklenburg-Vorpommern bei lediglich 7.250 Euro.

    Dem realen Besoldungsranking liegen dabei vom Statistischen Bundesamt (Destatis) ermittelte Durchschnittswerte für die ProfessorInnenbesoldung an öffentlichen Hochschulen und Berufsakademien (ohne Hochschulkliniken) zugrunde, bei denen über die Grundgehälter hinaus diverse Leistungsbezüge und Sonderzahlungen berücksichtigt wurden, soweit diese im Erhebungsmonat Juni 2015 ausgezahlt wurden. Erstmals lässt sich damit die reale ProfessorInnenbesoldung erfassen. Insbesondere bei der Vergütung von W3-ProfessorInnen ist demnach zu erkennen, dass die ostdeutschen Bundesländer niedrigere Gehälter als die im Rest der Republik zahlen: Hier belegen mit Vergütungen in einem Korridor zwischen 7.250 und 7.770 Euro Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern die hinteren Ränge.

    Die durchschnittlich im Juni 2015 gezahlte W3-Besoldung betrug über alle Bundesländer hinweg 7.980 Euro. Sie bewegte sich damit nahezu auf dem Niveau der „alten“ C4-Besoldung, die zeitgleich bei durchschnittlich 8.050 Euro lag. Anders sieht es jedoch bei einer Gegenüberstellung von „neuer“ W2- und „alter“ C3-Besoldung aus. Hier fällt der Vergleich mit einer Differenz von 370 Euro zu Ungunsten der W-Besoldung aus (W2: 6.160/C3: 6.530 Euro). Bei W2 werde offensichtlich in der Vergabepraxis gespart, gegebenenfalls auch, um angemessene W3-Besoldungen gewähren zu können, so die Schlussfolgerung des DHV.

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