KULTURGUTSCHUTZ : Europarat beschließt neue Konvention gegen Zerstörung und illegalen Handel von Kulturgut

9. Mai 2017 // ticker

  • Verbindliche Mindeststandards festgelegt
  • Grütters: „Bedeutsame Bestätigung für das neue deutsche Kulturgutschutzgesetz“

  • zwd Straßburg (hr/ticker). Der Europarat in Straßburg hat eine neue Strafrechtskonvention zur Stärkung des Kulturgutschutzes beschlossen. Sie soll verbindliche Mindeststandards bei Strafrechtsvorschriften in Bezug auf die Zerstörung, Plünderung und den illegalen Handel mit Kulturgut schaffen und steht im Kontext der Maßnahmen des Europarates, verstärkt gegen internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität vorzugehen.

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