Auf Grund des Kooperationsverbots waren die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Bund und Länder im Bildungssystem bisher gezielt beschnitten. Der Bund durfte die Länder nicht dauerhaft finanziell im Bildungsbereich unterstützen. Durch die Grundgesetzänderung sehen die Sozialdemokraten das Verbot nun „endgültig aufgebrochen“: „Kommunale Bildungsinfrastruktur von der Kita bis zur Weiterbildungseinrichtung kann in finanzschwachen Kommunen zukünftig von Bundesseite finanziell unterstützt werden. Das ist ein voller Erfolg für die SPD“, so Rossmann weiter. „Die aktuelle Anwendung des neuen Grundgesetzartikels 104c durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes stärkt die Kommunen da, wo der Sanierungsstau von über 30 Milliarden Euro aktuell am Größten ist: in den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen“, betonte er. Eine erste Rate von 3,5 Milliarden Euro für ein Schulsanierungsprogramm wurde bereits beschlossen. „Gerechtere Bildungschancen werden nicht an parteipolitischen Grenzen aufgehalten“, erklärte der SPD-Bildungspolitiker. Der Bund könne vielmehr dort helfen, wo in der Bildungspolitik Investitionen dringend notwendig seien.
Für die Wissenschaft war das Kooperationsverbot gemeinsam in der Großen Koalition bereits vor zwei Jahren aufgehoben worden.