STUDIUM UND LEHRE : Neues Hochschulstatistikgesetz geplant

24. Januar 2017 // zwd Berlin (hr/ticker).

  • Datenlücken und Unzulänglichkeiten benannt
  • Novellierung für zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hochschulen erforderlich

  • Das Hochschulstatistikgesetz (HStatG) soll novelliert werden, um Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren und den Lieferverpflichtungen an Eurostat Rechnung zu tragen. Das schreibt die Bundesregierung am Dienstag in dem als Unterrichtung (Drs. 18/10851) vorliegendem 16. Bericht des Hochschulstatistikausschusses. Kernaufgabe der Hochschulstatistik sei die Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung.

    Die Novellierung sei für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hochschulen, für fundierte Aussagen über Zugänge zum Studium, Studienverlauf, Studienerfolg und Studienabbrüchen erforderlich. Aber auch der Steigerung der Leistung und Effizienz des Hochschulsystems, der Sicherung von Lehre und Forschung an den Hochschulen auf einem qualitativ hohen Niveau, fundierte Aussagen über die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Hochschule sowie für die Abschätzung des Angebots an Hochqualifizierten diene die Hochschulstatistik.

    Im Berichtszeitraum 2012 bis 2016 seien unter anderem Sondererhebungen des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu den Promovierenden sowie zu wissenschaftlichen Karrieren beratend begleitet worden, die auf eine Verbesserung der Datenlage zum wissenschaftlichen Nachwuchs abzielten. Weitere Arbeitsfelder seien die Überarbeitung der Fächersystematik der Hochschulstatistik, die Erweiterung des Datenangebots zu den privaten Hochschulen sowie die Überprüfung der FuE-Koeffizienten, die zur Berechnung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung der Hochschulen sowie des entsprechenden FuE-Personals benötigt werden. Der Ausschuss für die Hochschulstatistik habe in seinem 15. Bericht an Bundestag und Bundesrat die Datenlücken und Unzulänglichkeiten der bisherigen statistischen Rechtsgrundlage benannt und Vorschläge für eine Anpassung des HStatG vorgelegt. Über die Vorbereitung der HStatG-Novelle und die ersten Schritte zu deren Implementierung hinaus habe sich der Ausschuss für Hochschulstatistik im Berichtszeitraum mit weiteren Initiativen befasst, um die hochschulstatistische Berichterstattung zu ergänzen und die Qualität und Aktualität hochschulstatistischer Daten zu verbessern.

    Der Ausschuss für die Hochschulstatistik berät das Statistische Bundesamt bei der Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung der Hochschulstatistik sowie bei der Veröffentlichung und Analyse der Ergebnisse. Der Ausschuss für die Hochschulstatistik setze sich aus VertreterInnen der amtlichen Statistik, der Bundesministerien für Bildung und Forschung, der Finanzen, für Arbeit und Soziales, der Verteidigung, der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörden, VertreterInnen der Hochschulen sowie des Wissenschaftsrats zusammen.

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