WISSENSCHAFTSZEITVERTRAGSGESETZ : Linken-Anfrage zu prekären Arbeitsverhältnissen: Bundesregierung kann keine aktuellen Zahlen nennen

9. April 2017 // zwd Berlin (hr/ticker).

  • Antwort enthält lediglich Daten zu hauptberuflich beschäftigtem Personal
  • Evaluierung für das Jahr 2020 angekündigt

  • Neueste Zahlen seit Inkrafttreten der Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) im März 2016 liegen der Bundesregierung nicht vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drs. 18/11721) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion (Drs. 18/11465). Eine Evaluation der Auswirkungen der Gesetzesnovelle sei erst für das Jahr 2020 geplant.

    Die Linke hatte in ihrer Anfrage unterstrichen, dass im Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 zwar erneut die prekären Arbeitsverhältnisse im deutschen Wissenschaftssystem offengelegt würden. Der Bericht umfasse jedoch nicht den Zeitraum seit Inkrafttreten der Novelle des WissZeitVG im März 2016. Er untersuche lediglich die Situation von Nachwuchswissenschaftlern, nicht jedoch die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich insgesamt.

    In ihrer Antwort gab die Bundesregierung an, ihr lägen Daten für das hauptberuflich beschäftigte Personal vor. Hiernach gab es im Jahr 2015 insgesamt 64.662 wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen in befristeten Beschäftigungsverhältnissen an den deutschen Hochschulen. Dies entspricht einem Anteil von 68,8 Prozent. An den vier großen außerhochschulischen Forschungsorganisationen bemesse sich im Jahr 2015 laut Bundesregierung der Anteil der befristeten Stellen beim wissenschaftlichen und künstlerischen Personal bei der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften auf 79 Prozent oder 4.152 Beschäftigte, bei der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren auf 66 Prozent oder 9.967 Beschäftigte, bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung auf 64 Prozent oder 5.615 Beschäftigte, bei der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz auf 74 Prozent oder 5.371 Beschäftigte.

    Grundsätzlich hatte die Novelle des WissZeitVG darauf abgezielt, Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegenzuwirken, betont die Bundesregierung. Unsachgemäße Kurzzeitbefristungen sollen dadurch verhindert werden. Daher müsse bei der sachgrundlosen Befristung die Laufzeit des jeweiligen Vertrages der angestrebten wissenschaftlichen Qualifizierung angemessen sein. Bei der Befristung aufgrund von Drittmittelfinanzierung soll sich die Vertragslaufzeit an der Laufzeit des Projekts orientieren, unterstreicht die Bundesregierung.

    Auf die Frage der Linken, wie die Bundesregierung die hohe Zahl von befristeten Arbeitsverträgen an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen bewerte, schreibt die Bundesregierung, dass ein erheblicher Anteil wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sich in einer Qualifizierungsphase befinde. Befristungen in der Phase der Qualifizierung seien im Rahmen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes grundsätzlich sinnvoll und notwendig. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, die Attraktivität von Wissenschaft als Beruf zu stärken. Hierzu werde die frühe wissenschaftliche Eigenverantwortung und eine bessere Planbarkeit der Karriereentwicklung gefordert und gefördert.

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