PFLEGEBERUFE : ver.di fordert höhere Löhne ab 2017

17. Oktober 2016 // zwd Berlin (yh/ticker).

  • Mindestlohn für Beschäftigte soll auf 12,50 Euro angehoben werden
  • Immer noch zum Großteil Frauen in der Branche tätig

  • Der Mindestlohn in Pflegeberufen solL deutlich angehoben werden. Das forderte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Hinblick auf die konstituierenden Sitzung der Dritten Pflegemindestlohn-Kommission am Mittwoch. „Wir erwarten, dass die Pflegemindestlohn-Kommission endlich alle Möglichkeiten ausschöpft, die das Entsendegesetz bietet", erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler nachdrücklich. Die Belastung und die hohe Verantwortung, die die Beschäftigten tragen müssen, müsse sich auch auf dem Gehaltszettel wiederfinden.

    Mindestens 12,50 Euro Lohn pro Stunde gefordert

    Pflegehilfskräfte sollen in Zukunft nach Ansicht der Gewerkschaft mindestens einen Lohn von 12,50 Euro pro Stunde erhalten, examinierte Altenpflegerinnen sogar 15,50 Euro. Eine Zusatzqualifikation solle mindestens mit 16,50 Euro die Stunde vergütet werden, so ver.di. Zusätzlich fordert die Gewerkschaft einen Überstundenzuschlag von 30 Prozent, einen Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen im Jahr (bei regelmäßiger Schichtarbeit 33 Tage, bei Nachtarbeit 36 Tage) sowie ein Urlaubsgeld von 2.500 Euro.

    Die Gewerkschaft halte einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag für die beste Lösung, um unfaire Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die Unterschiede zwischen im Osten und Westen arbeitenden Pflegekräften auszugleichen. Das aber würde bisher an der fehlenden Unterstützung kirchlicher Arbeitgeber scheitern, kritisierte Bühler. Besonders die privaten Pflegekonzerne würden den Schutz ihrer Angestellten durch einen Tarifvertrag ablehnen. Die meisten Tarifauseinandersetzungen seien in der Branche meistens sehr langwierig und wären oft nur mit Streiks zugunsten der ArbeitnehmerInnen zu entscheiden. Die Pflegemindestlohn-Kommission sei deshalb von Anfang an wichtig, erklärte Bühler.

    Lohnunterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern

    Seit dem ersten Januar 2016 erhalten Beschäftigte in den alten Bundesländern einen Pflegemindestlohn von 9,75 Euro pro Stunde. Das ist rund ein Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn, der bei 8,50 Euro die Stunde liegt. Ab dem 1. Januar 2017 steigt der Lohn im Westen auf 10,20 Euro pro Stunde. In den neuen Bundesländern erhalten Beschäftigte in der Pflege seit 2016 9 Euro die Stunde und ab 2017 9,50 Euro.

    Es sei ein Armutszeugnis, kritisierte Bühler bereits im letzten Jahr, dass Beschäftigte in der Altenpflege „für diese verantwortungsvolle, körperlich und emotional sehr belastende Arbeit oft sehr schlecht bezahlt werden“. Bereits 2015 hatte die Gewerkschaft eine Lohnhöhe von mindestens 12,50 Euro die Stunde gefordert.

    Die Pflegebranche wird immer noch größtenteils von Frauen getragen. Allein im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Arbeitgeberverbands Pflege 25.000 neue Azubis eingestellt - mehr als 78 Prozent davon sind weiblich.

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