NORDRHEIN : Ärztekammer bemängelt fehlende Mutterschutzregelungen fürs Studium

25. November 2010 // Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Krankenhaus

zwd Düsseldorf (jvo). Vereinbarkeit von Beruf und Familie muss sich in der Medizin als roter Faden durch alle Stadien einer Berufskarriere ziehen und bereits im Studium beginnen. Das fordern die Delegierten der Ärztekammer Nordrhein. Auf ihrer Kammerversammlung im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft verabschiedeten sie zwei Entschließungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fassten einen weiteren Beschluss zur Genitalverstümmelung.

Die Kammerversammlung appellierte an alle Verantwortlichen, verstärkt Überlegungen dahingehend anzustellen, welche strukturellen Veränderungen im Medizinstudium und im Praktischen Jahr erforderlich sind, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Medizinstudium zu verbessern.

Explizit bemängelten die Delegierten fehlende Teilzeitmodelle in Studium und Weiterbildung, die unverhältnismäßige Härte in der Anerkennung der Fehlzeiten von nur maximal 20 Tagen sowie fehlende einheitliche Mutterschutzregelungen für die Studienphase.

Das Bundesgesetz enthält keine Mutterschutzbestimmungen für die Studienphase und somit gibt es an den Universitäten keine einheitlichen Regelungen. Schwangere Ärztinnen und Studentinnen werden daher vielerorts frühzeit aus Kursen und Examina ausgeschlossen, wenn bei praktischen Übungen eine Gefährdung für das Kind angenommen wird.


An die KrankenhausträgerInnen richtete die Ärztekammer Nordrhein die Forderung, ihre Bemühungen zu intensivieren, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Krankenhausalltag zu verbessern. „Vereinbarkeit muss als ein Unternehmensziel begriffen und umgesetzt werden,“ heißt es in dem Beschluss.

Aufklärungsarbeit über Genitalverstümmelung
Außerdem forderte die Ärztekammer Nordrhein auf ihrer Sitzung am 20. November Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins über das Problem der genitalen Mädchenverstümmelung. Sowohl in der Ärzteschaft als auch in zuständigen Institutionen wie Schulen, Kindergärten und Ausländerbehörden sei das Thema im Rahmen des Kinderschutzes intensiver zu diskutieren.

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