- Hessenweite Brötchentütenaktion 2010 gegen Gewalt an Frauen
- Bremisches Landesgleichstellungsgesetz: Klagerecht für Frauenbeauftragte
- Votum des Bayerischen Landesfrauenrates für eine Quote
Hessenweite Brötchentüten-Aktion 2010 gegen Gewalt an Frauen
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November haben Frauenbeauftragte die erste hessenweite Brötchentütenaktion vorbereitet – gemeinsam mit dem Bäckerinnungsverband Hessen, dem hessischen Sozialministerium und Netzwerken gegen häusliche Gewalt. 1,2 Millionen Brötchentüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt mir nicht in die Tüte“ werden ab dem 20. November eine Woche lang über die Verkaufstheken von hessischen Bäckereien gehen.
Um bestehende Hilfsangebote bekannter zu machen, sind Informationen zu den regionalen Hilfseinrichtungen wie Frauenhäusern und regionale Adressen von Beratungsstellen auf der Rückseite der Brötchentüten aufgedruckt. Die Rückseite sieht in jedem Landkreis anders aus. Koordiniert wird die Aktion vom Bäckerinnungsverband Hessen, den Sprecherinnen der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) und Susanne Herz, Frauenbeauftragte im Kreis Bergstraße. Begleitet von weiteren Aktionen vor Ort wollen die AkteurInnen darauf aufmerksam machen, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist.
Bremisches Landesgleichstellungsgesetz: Klagerecht für Frauenbeauftragte
zwd Bremen (ticker/tag). Künftig können Frauenbeauftragte ihr Recht auf Beteiligung einklagen – diese Änderung des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hat der Senat am 16. November beschlossen. Das Klagerecht stärkt die Position der Frauenbeauftragten, freute sich Senatorin Ingelore Rosenkötter (SPD). „Wir schließen so nicht nur eine Lücke im Gesetz, sondern machen einmal mehr deutlich, wie ernst es uns mit der Gleichberechtigung ist“, fuhr sie fort.
Das LGG verpflichtet seit 1990 jede Dienststelle in Bremen und Bremerhaven durch Frauenfördermaßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Aufgabe der Frauenbeauftragten ist es, diesen Prozess zu unterstützen. Das Gesetz sieht spezielle Regelungen der Frauenförderung vor, welche von den Dienststellen einzuhalten sind. Frauenbeauftragte sind an allen Maßnahmen der Dienststellenleitung zu beteiligen. Dieses Recht konnten sie bisher nicht einklagen.
Votum des Bayerischen Landesfrauenrates für eine Quote
zwd München (ticker/tag). In der Vollversammlung des Bayerischen Landesfrauenrats, die am 8. November 2010 in München stattfand, haben sich die Delegierten der 47 Mitgliedsverbände einstimmig für eine Frauenquote ausgesprochen. Die Zeit des Wartens sei vorbei, heißt es in dem Beschluss des Landesfrauenrates, welcher in drei Jahren sein 40-jähriges Bestehen feiern wird. Seine Delegierten fordern für Frauen „50 Prozent Teilhabe an allem, was die Gesellschaft zu bieten hat“. Die Quote, welche der Landesfrauenrat offensiv vertritt, wird als „Instrument des Übergangs“ verstanden.
KURZ NOTIERT : Aus den Bundesländern
21. November 2010 // zwd Wiesbaden (ticker/tag).