SPD und Grüne haben am 9. November im Bundestag bei der abschließenden Lesung zum Betreuungsgeld angekündigt, die Geldleistung nach einem Regierungswechsel umgehend wieder abzuschaffen. Darüber hinaus ist nach den Worten des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück und des Vorsitzenden der Bundestagsfraktion der Grünen, Jürgen Trittin, mit Verfassungsklagen gegen das Betreuungsgeld zu rechnen. Der Gesetzentwurf zur „Einführung eines Betreuungsgeldes“ (Betreuungsgeldgesetz, Drs. 17/9917) war mit einer Mehrheit der Regierungskoalition im Anschluss an eine emotionsgeladene Debatte in der zweiten und dritten Beratung beschlossen worden. Weder die Bundesfrauenministerin Kristina Schröder (CDU) noch Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) nahmen im Plenum Stellung zu dem kontroversen Thema und auch die anwesende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich nicht.
Bei der namentlichen Abstimmung des Gesetzesvorschlags, der in Ausschussfassung angenommen wurde, stimmten in der dritten Lesung von insgesamt 594 anwesenden Abgeordneten 310 für das Betreuungsgeld. 282 Parlamentarier stimmten gegen den Entwurf, zwei enthielten sich. Nun liegt es am Bundesrat sich mit dem Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition zu beschäftigen. Der in erster Lesung beratene Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur „Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz, Drs. 17/11315) wurde an den Frauen- und Familienausschuss des Bundestages überwiesen.
Abgelehnt hat das Plenum drei Anträge der Opposition: SPD-Antrag „Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld“ (Drs. 17/9572), Grünen-Antrag „Kein Betreuungsgeld einführen- Kinder und Familie durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung fördern“ (Drs. 17/9165), Linken- Antrag „Betreuungsgeld nicht einführen - Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen“ (Drs. 17/9582).
Mehr zur Betreuungsgeld-Kontroverse für unsere AbonnentInnen in der kommenden Ausgabe „Frauen.Gesellschaft und Politik“ (Nr. 304).
Bei der namentlichen Abstimmung des Gesetzesvorschlags, der in Ausschussfassung angenommen wurde, stimmten in der dritten Lesung von insgesamt 594 anwesenden Abgeordneten 310 für das Betreuungsgeld. 282 Parlamentarier stimmten gegen den Entwurf, zwei enthielten sich. Nun liegt es am Bundesrat sich mit dem Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Koalition zu beschäftigen. Der in erster Lesung beratene Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur „Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz, Drs. 17/11315) wurde an den Frauen- und Familienausschuss des Bundestages überwiesen.
Abgelehnt hat das Plenum drei Anträge der Opposition: SPD-Antrag „Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld“ (Drs. 17/9572), Grünen-Antrag „Kein Betreuungsgeld einführen- Kinder und Familie durch den Ausbau der Kindertagesbetreuung fördern“ (Drs. 17/9165), Linken- Antrag „Betreuungsgeld nicht einführen - Öffentliche Kinderbetreuung ausbauen“ (Drs. 17/9582).
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