In seiner Wissenschaftspolitik wird der Bund künftig vor allem als Geldgeber für Forschung und Innovation agieren. Der Bereich Hochschule dagegen soll entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD fast vollständig den Ländern zugeordnet werden.
Indem die Rahmengesetzgebung grundsätzlich abgeschafft werden soll, bleibt nach dem am 14. November auf den jeweiligen Parteitagen bestätigten schwarz-roten Koalitionsvertrag von den ursprünglichen Zuständigkeiten des Bundes nicht mehr viel übrig. Einzig die Regelung von Hochschulzugang und –abschlüssen wird demnach beim Bund liegen – allerdings sollen auch hier die Länder je nach Bedarf davon abweichen dürfen.
Tauss: Bund muss in Bildung gleichwertige Bedingungen schaffen
Diese Überweisung der Aufgabenbereiche in die Länderkompetenz stößt auf breite Kritik auch aus den eigenen Reihen. So befürchtet der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, seine Partei würde mit dem Koalitionsvertrag ein weiteres Mal ihre innovations-, bildungs- und forschungspolitische „Glaubwürdigkeit verspielen“, nachdem sie schon die Zerschlagung des Forschungsministeriums zugelassen habe. Seines Erachtens besteht die Gefahr, dass der Bund künftig nicht mehr deutschlandweit gleichwertige Bedingungen in der Bildung gewährleisten könne.
Tauss’ Kritik ruft Erinnerungen an die langwierigen Verhandlungen zur Exzellenzinitiative wach, jenem milliardenschweren Bund-Länder-Programm zur Förderung universitärer Spitzenforschung, das vor der Bundestagswahl beinahe an der Blockadehaltung der unionsgeführten Bundesländer gescheitert wäre. Solche Blockaden sollten mit der Föderalismusreform fortan verhindert werden. Nach Auffassung von Tauss jedoch können mit der Neufassung des Artikels 91 b im Grundgesetz die Länder auch weiterhin Forschungsprojekte des Bundes torpedieren. Er fordert statt dessen mehr Handlungsfähigkeit für den Bund in Form von eigenen Hochschulbau- und Hochschulsonderprogrammen. Darüber hinaus müsse dem Bund per Gesetz zugesichert sein, eigenständig Forschungsprojekte zu fördern.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) befürchtet, dass durch eine Verdrängung des Bundes aus der Hochschulpolitik vor allem die Einrichtungen in finanzschwächeren Bundesländern benachteiligt werden. HRK-Präsident Peter Gaethgens warnte auch vor einer „heillosen Kleinstaaterei“, wenn die Bundesländer eigene Abweichregelungen für den Hochschulzugang und Abschlüsse schaffen können. „Studierende könnten nicht einmal davon ausgehen, dass die Zulassungsvoraussetzungen bundesweit einheitlich definiert und ihre Abschlüsse problemlos anerkannt werden.“ Zudem benötigten die Hochschulen gemeinsame Sonderprogramme von Bund und Ländern, um beispielsweise in den kommenden 15 Jahren den zu erwartenden Zustrom von Studierenden bewältigen zu können, so Gaethgens weiter.
Schwerpunkt: Finanzielle Förderung
So, wie der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gefasst wurde, kommt dem Bund im Bereich Forschung künftig in erster Linie die Rolle des Finanziers zu. An der Exzellenzinitiative hält Schwarz-Rot fest. Ebenfalls weitergeführt wird der Pakt für Forschung und Innovation. Dieser sieht vor, die Mittel der großen Forschungsorganisationen bis 2010 jährlich um drei Prozent erhöhen. Außerdem bleibt als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern die Förderung überregional bedeutender Forschung bestehen. Dazu gehören die institutionelle Förderung außeruniversitärer Einrichtungen sowie die Projektförderung in und außerhalb von Hochschulen. Auch bei Großgeräten und den dazugehörenden Baumaßnahmen kann der Bund finanzielle Unterstützung leisten.
Desweiteren sieht die Koalition den Bund in der Pflicht für die Förderung von Begabten und des wissenschaftlichen Nachwuchses. So sollen Frauen bessere Chancen auf eine wissenschaftliche Karriere erhalten und ForscherInnen aus dem Ausland durch ein attraktives Stipendiensystem nach Deutschland gelockt werden. Auch Studierende aus einkommensschwachen Familien können aufatmen: Das BAföG in der bereits bestehenden Form soll weiterhin gelten.
Zudem wollen die Koalitionsparteien erreichen, dass künftig mehr als 40 Prozent eines Jahrganges sich an einer Hochschule einschreiben. Dazu will Schwarz-Rot beispielsweise den Zugang zur Hochschule vereinfachen: Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung könnte dann bereits die Eintrittskarte fürs Studium bedeuten. „Deutschland braucht mehr Hochqualifizierte, um den wirtschaftlichen Anforderungen der Zukunft Rechnung zu tragen“, heißt es begründend im Koalitionsvertrag. Vor allem für naturwissenschaftlich-technische Ausbildungs- und Studiengänge will die künftige Regierungskoalition bei jungen Frauen und Männern gleichermaßen Interesse wecken.
Indem die Rahmengesetzgebung grundsätzlich abgeschafft werden soll, bleibt nach dem am 14. November auf den jeweiligen Parteitagen bestätigten schwarz-roten Koalitionsvertrag von den ursprünglichen Zuständigkeiten des Bundes nicht mehr viel übrig. Einzig die Regelung von Hochschulzugang und –abschlüssen wird demnach beim Bund liegen – allerdings sollen auch hier die Länder je nach Bedarf davon abweichen dürfen.
Tauss: Bund muss in Bildung gleichwertige Bedingungen schaffen
Diese Überweisung der Aufgabenbereiche in die Länderkompetenz stößt auf breite Kritik auch aus den eigenen Reihen. So befürchtet der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, seine Partei würde mit dem Koalitionsvertrag ein weiteres Mal ihre innovations-, bildungs- und forschungspolitische „Glaubwürdigkeit verspielen“, nachdem sie schon die Zerschlagung des Forschungsministeriums zugelassen habe. Seines Erachtens besteht die Gefahr, dass der Bund künftig nicht mehr deutschlandweit gleichwertige Bedingungen in der Bildung gewährleisten könne.
Tauss’ Kritik ruft Erinnerungen an die langwierigen Verhandlungen zur Exzellenzinitiative wach, jenem milliardenschweren Bund-Länder-Programm zur Förderung universitärer Spitzenforschung, das vor der Bundestagswahl beinahe an der Blockadehaltung der unionsgeführten Bundesländer gescheitert wäre. Solche Blockaden sollten mit der Föderalismusreform fortan verhindert werden. Nach Auffassung von Tauss jedoch können mit der Neufassung des Artikels 91 b im Grundgesetz die Länder auch weiterhin Forschungsprojekte des Bundes torpedieren. Er fordert statt dessen mehr Handlungsfähigkeit für den Bund in Form von eigenen Hochschulbau- und Hochschulsonderprogrammen. Darüber hinaus müsse dem Bund per Gesetz zugesichert sein, eigenständig Forschungsprojekte zu fördern.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) befürchtet, dass durch eine Verdrängung des Bundes aus der Hochschulpolitik vor allem die Einrichtungen in finanzschwächeren Bundesländern benachteiligt werden. HRK-Präsident Peter Gaethgens warnte auch vor einer „heillosen Kleinstaaterei“, wenn die Bundesländer eigene Abweichregelungen für den Hochschulzugang und Abschlüsse schaffen können. „Studierende könnten nicht einmal davon ausgehen, dass die Zulassungsvoraussetzungen bundesweit einheitlich definiert und ihre Abschlüsse problemlos anerkannt werden.“ Zudem benötigten die Hochschulen gemeinsame Sonderprogramme von Bund und Ländern, um beispielsweise in den kommenden 15 Jahren den zu erwartenden Zustrom von Studierenden bewältigen zu können, so Gaethgens weiter.
Schwerpunkt: Finanzielle Förderung
So, wie der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gefasst wurde, kommt dem Bund im Bereich Forschung künftig in erster Linie die Rolle des Finanziers zu. An der Exzellenzinitiative hält Schwarz-Rot fest. Ebenfalls weitergeführt wird der Pakt für Forschung und Innovation. Dieser sieht vor, die Mittel der großen Forschungsorganisationen bis 2010 jährlich um drei Prozent erhöhen. Außerdem bleibt als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern die Förderung überregional bedeutender Forschung bestehen. Dazu gehören die institutionelle Förderung außeruniversitärer Einrichtungen sowie die Projektförderung in und außerhalb von Hochschulen. Auch bei Großgeräten und den dazugehörenden Baumaßnahmen kann der Bund finanzielle Unterstützung leisten.
Desweiteren sieht die Koalition den Bund in der Pflicht für die Förderung von Begabten und des wissenschaftlichen Nachwuchses. So sollen Frauen bessere Chancen auf eine wissenschaftliche Karriere erhalten und ForscherInnen aus dem Ausland durch ein attraktives Stipendiensystem nach Deutschland gelockt werden. Auch Studierende aus einkommensschwachen Familien können aufatmen: Das BAföG in der bereits bestehenden Form soll weiterhin gelten.
Zudem wollen die Koalitionsparteien erreichen, dass künftig mehr als 40 Prozent eines Jahrganges sich an einer Hochschule einschreiben. Dazu will Schwarz-Rot beispielsweise den Zugang zur Hochschule vereinfachen: Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung könnte dann bereits die Eintrittskarte fürs Studium bedeuten. „Deutschland braucht mehr Hochqualifizierte, um den wirtschaftlichen Anforderungen der Zukunft Rechnung zu tragen“, heißt es begründend im Koalitionsvertrag. Vor allem für naturwissenschaftlich-technische Ausbildungs- und Studiengänge will die künftige Regierungskoalition bei jungen Frauen und Männern gleichermaßen Interesse wecken.