zwd Berlin. Nach den Plänen der Justizminister Peter Biesenbach (CDU, Nordrhein-Westfalen), Georg Eisenreich (CSU, Bayern) und Guido Wolf (CDU, Baden-Württemberg) soll das absichtliche Aufnehmen von Bildern des Intimbereiches anderer Personen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden können.
Das gemeinsame Ziel der Minister ist, den notwendigen Reformprozess mit einem konkreten Regelungsvorschlag voranzubringen und den Schutz von Frauen und Mädchen „schnellstmöglich“ zu verbessern. Dass das Fotografieren und Filmen unter den Rock oder das Kleid bislang nicht strafbar ist, stellt für Wolf eine „echte Strafbarkeitslücke dar“. Bisher ist eine Straftat nur gegeben, wenn unerlaubtes Fotografieren unter Röcken oder Kleidern in geschützten Räumen, also persönlichen Lebensbereichen, begangen wird. Laut des baden-württembergischen Ministers sollte es „selbstverständlich“ sein, dass Upskirting auch im öffentlichen Raum geahndet werde.
Die Landesregierungen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sollen den Gesetzentwurf in Kürze beschließen, anschließend - vermutlich noch diesen Monat - soll er in den Bundesrat eingebracht werden.