zwd Berlin. In der vorangegangenen Ausgabe hat das zwd-POLITIKMAGAZIN darüber berichtet, wie sehr die Corona-Krise die Situation für arme Kinder und ihre Familien noch verschärft hat. Das wurde in Zeiten des Homeschooling besonders erkennbar, weil viele Kinder zuhause nicht über PCs, Laptops oder Tablets verfügten und damit beim schulischen Lernen abgehängt waren - eine Folge der Tatsache, dass der DigitalPakt Schule, den die SPD im März 2018 in die Koalitionsvereinbarung mit CDU und CSU hinein verhandelt und mit fünf Milliarden Euro ausgestattet hatte, nicht zuletzt wegen des bürokratischen Verfahrens im föderalistischen Staatswesen nur schleppend in Gang kam. Dabei war die Koalitionsvorgabe unmissverständlich gewesen, „...dass die Schülerinnen und Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können, um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben.“
In der Corona-Not, als die Probleme beim Homeschooling infolge der fehlenden Infrastruktur und der mangelhaften Umsetzung des DigitalPakts unübersehbar geworden waren, gewährten die Haushälter*innen des Bundestages einen Notgroschen in Form einer 500-Millionen-Soforthilfe. Damit sollte wenigstens nach den Sommerferien jedem Kind, das Zuhause nicht über PC, Laptop oder Tablet verfügt, von den Schulträgern ein Gerät „leihweise“ zur Verfügung gestellt werden können. Vom ungelösten Problem der Dienstlaptops, der dienstlichen E-Mail-Adresse für Lehrkräfte und der Anbindung der Schulen an schnelles Internet ganz zu schweigen Doch Zweifel an der Form der Verteilung dieser 500 Millionen Euro sind begründet. Denn die Finanzmittel werden nicht etwa nach dem Bedarf verteilt, sondern nach dem „bewährten“ Königsteiner Schlüssel. In mindestens diesem Fall ein Skandalon, worauf der Bildungsjournalist Jan-Martin Wiarda am Beispiel von Bayern und Bremen aufmerksam gemacht hat.
Die zwd-Redaktion hat daraufhin alle Länder in den Blick genommen. Die (in der Ausgabe 379 des zwd-POLITIKMAGAZINs aufgemachte und auch in der Digitalausgabe BILDUNG & POLITIK 03-2020 publizierte) Rechnung bestätigt den Befund: Gerechtigkeit geht anders. zwd-Herausgeber Holger H. Lührig
hat in seiner Funktion als Sprecher der Gesellschaft Chancengleichheit nun mit einem offenen Brief die Bundeskanzlerin und die Verantwortlichen in den Ländern und Parteien darauf aufmerksam gemacht und in einem tabellarischen Anhang die Berechnungsgrundlage nach dem Königsteiener Abkommen in Frage gestellt. Der Brief soll ein Signal für eine Debatte anstoßen, die die Verteilung öffentlicher Gelder aus dem Blickwinkel des Bedarfs von sozial Benachteiligten mit dem Anspruch thematisiert, mehr Chancengleichheit für Kinder zu eröffnen.
Den offenen Brief finden Sie hier.
Die Tabelle zur zwd-Berechnung kann ebenfalls hier heruntergeladen werden.