QUOTENGESETZ : CDU/CSU: Ein paar Steine noch aus dem Weg räumen

29. Januar 2015 // zwd Berlin (sv).

Gesetzentwurf heute im Bundestag | Linke und Grüne weiter für höhere Quote | Schulz-Strelow (FidAR): Es gibt genügend qualifizierte Frauen

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Einführung einer Frauenquote im Bundestag sind neben der Kritik aus dem Oppositionslager auch Differenzen innerhalb der Regierungskoalition deutlich geworden. Zwar bekannten sich die SprecherInnen der CDU/CSU-Fraktionen grundsätzlich zu dem im Dezember vergangenen Jahres im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Zugleich meldeten sie Veränderungsbedarf in einzelnen Punkten an, insofern müssten noch ein paar Steine aus dem Weg geräumt werden.

Der Gesetzentwurf zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft sieht unter anderem eine fixe Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte von Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen. Die zuständige Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hob in ihrer Rede hervor, dass mehr Frauen in Spitzenpositionen von Unternehmen die Wirtschaft nicht schwächten. Renate Künast wies auf den eigenen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion für eine Frauenquote hin. Dieser sehe eine Quote von 40 Prozent in Aufsichtsräten vor und gelte für deutlich mehr Unternehmen.

Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages beraten

Für die stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Caren Lay, bedeutete der Gesetzentwurf der Bundesregierung bestenfalls Stillstand. An der Entwicklung des Gesetzes lasse sich sehr gut sehen, wie gut Männerbünde in den Vorstandsetagen und der CDU nach wie vor funktionierten. Die Linke setze sich weiter für eine echte Quote von 50 Prozent in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ein.

Die Präsidentin der überparteilichen Initiative Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR), Monika Schulz-Strelow, erklärte in einer ersten Reaktion auf die Debatte, der Bundestag habe heute der Chancengleichheit in der Wirtschaft Rückenwind gegeben. Sie bekräftigte jedoch: „Wir brauchen keine Hinweise mehr, es gäbe nicht genügend qualifizierte Frauen für die Aufsichtsräte.“ Die Aufsichtsräte seien voll mit männlichen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, die nie zuvor einen Vorstandsposten bekleidet haben.

Die Beratung über den Gesetzentwurf zur Frauenquote wird in den kommenden Wochen in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages fortgesetzt. Am 6. Februar wird auch der Bundesrat in erster Lesung den Quotengesetzentwurf behandeln.

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