UNION POKERT UM ZUSTIMMUNG ZU EIGENEM GESETZENTWURF : Deutscher Frauenrat:
„Gewalthilfegesetz
darf nicht scheitern“

24. Januar 2025 // Hilda Lührig-Nockemann/Holger H. Lührig

Unmittelbar vor den entscheidenden Fraktionsverhandlungen von SPD und Grünen mit CDU/CSU über das Gewalthilfegesetz sowie einer Bundestagsanhörung am 27. Januar hat der Deutsche Frauenrat noch einmal den Druck auf die CDU erhöht. Die Spitzenorganisation der Deutschen Frauenverbände übergab an die Stellvertretende CDU-Vorsitzende Sylvia Breher einen „Brandbrief“ mit 104.000 Unterschriften, das Gesetz nicht scheitern zu lassen. Breher sicherte zwar zu, ein gutes Gesetz verhandeln zu wollen. Tatsächlich will die Union ihre Zustimmung aber davon abhängig machen, dass ihr eigener Gesetzentwurf anstelle der Regierungsvorlage zur Grundlage der Verhandlungen gemacht wird.

Bildquelle: DF
Bildquelle: DF

Nach Einschätzung des Deutschen Frauenrates (DF) und der UN Women Deutschlands, die ihre Kampagne zum Gewalthilfegesetz unter dem Motto „Stoppt Gewalt gegen Frauen – JETZT! bereits im November vergangenen Jahres gestartet hatten, droht das Gewalthilfegesetz zu scheitern, falls es nächste Woche nicht in den Bundestag schafft. „Die Zeit ist denkbar knapp. Alle demokratischen Parteien im Bundestag sind jetzt gefragt, das Gewalthilfegesetz über die Ziellinie zu bringen“.

Breher hatte nach der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt der Fraktionen SPD und Grünen (Drs.20/14025 vom 3.12.2024 sowie (wortgleich) der Bundesregierung (Drs. 20/14342 vom 20.12.2024) Zweifel geäußert, ob die Zeit angesichts des nahenden Endes der Legislaturperiode ausreichen werde, um ein "gutes" Gesetz beschließen zu können.

Der von den Fraktionen SPD und Grüne eingebrachte Gesetzentwurf sollte den parlamentarischen Prozess beschleunigen helfen, weil die Regierungsvorlage zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden musste. Die Länderkammer hatte am 20. Dezember zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Anmerkungen des Bundesrates sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung war dem Bundestag am 8. Januar 2025 (Drs. 20/14434) zugegangen. Am 27. Januar wird sich der Familienausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der beiden Fraktionen beschäftigen. Indirekt stehen auch die Regierungsvorlage sowie die Stellungnahme des Bundesrates damit auf der Tagesordnung.

Unionsentwurf zum Opferschutz

Die Fraktion der CDU/CSU hatte bereits am 3. Juli vergangenen Jahres den Entwurf eines Gesetzes „zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ vorgelegt (20/12085). Der Gesetzentwurf war am 4. Dezember in einer Anhörung im Rechtsausschuss überwiegend auf Kritik gestoßen. Die Sachverständigen teilten zwar das grundsätzliche Anliegen der Vorlage, sehen jedoch die konkreten Umsetzungsvorschläge der Oppositionsfraktion überwiegend kritisch. Unterdessen hatte das Bundesjustizministerium eine "Formulierungshilfe" zu dem Opferschutzgesetz veröffentlicht.

Der auf der Petitionsplattform innn.it veröffentlichte Brandbrief war nach DF-Angaben von zahlreichen prominenten Erstunterzeichner:innen wie Ursula Karven, Ruth Moschner, Mareile Höppner, Regina Halmich und Natalia Wörner und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt worden. Der DF und UN Women hatten die Unterschriften bereits am 25. November 2024, am internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen an Bundesfrauenministerin Lisa Paus im Beisein zahlreicher Bundestagsabgeordneter übergeben und für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes geworben.

Stellungnahme der Gesellschaft Chancengleichheit

Auch die Gesellschaft Chancengleichheit hat zu den Gesetzentwürfen von Regierung und Opposition aus Anlass der Anhörung des Familienausschusses eine Stellungnahme herausgegeben, die unter www.chancengleichheit.de veröffentlicht wird.

Artikel als E-Mail versenden