Der Europarat debattiert am 26. Januar in seiner Parlamentarischen Versammlung über effektive Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels. Für Karin Roth (SPD), Mitglied im Europaratsausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, ist dies ein Anlass, von der Bundesregierung die Ratifizierung der Europarats-Konvention gegen Menschenhandel einzufordern.
„Es kann nicht sein, dass Deutschland nach wie vor die Konvention gegen Menschenhandel nicht ratifiziert hat“, empören sich Roth und ihre Parteikollegin Marlene Rupprecht, die stellvertretende Sprecherin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion ist. Mit der Ratifizierung würde endlich ein „deutliches und längst überfälliges“ Signal zur Stärkung der Menschenrechte und zum Schutz der Betroffenen gesetzt.
„Wir hoffen, dass die neue Familienministerin mehr Mumm hat als ihre Vorgängerin“
Ihren Vorwurf richten die Sozialdemokratinnen an das zuständige Bundesfrauemministerium, das die Ratifizierung der Konvention verzögert habe – mit dem Hinweis auf ausreichende Regelungen zum Schutz der Opfer im deutschen Recht. Das am 1. Februar 2008 in Kraft getretene Europarats-Übereinkommen rückt neben der Strafverfolgung der Täter den Schutz der Opfer und deren eigenständige Opferrechte in den Mittelpunkt. Dabei geht es insbesondere um psychologische Unterstützung, medizinische Notversorgung, sichere Unterbringung sowie Beratung und Zugang zum Bildungssystem für Kinder. „Wir hoffen, dass die neue Familienministerin mehr Mumm hat als ihre Vorgängerin und endlich die Menschenrechtskonvention annimmt“, so Roth und Rupprecht.
Menschenhandel – eine kriminelle Praxis
Menschenhandel definieren beide Politikerinnen als „kriminelle Praxis zur sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft der Betroffenen, vor allem von Frauen und Kindern“. In Europa sind nach Angaben der Europäischen Union jährlich 500.000 Frauen betroffen, die nach der Verschleppung zur Prostitution gezwungen werden. Weltweit beziffert die internationale Arbeitsorganisation ILO die Opfer von Menschenhandel mit 2,4 Millionen und die Profite durch Zwangsprostitution und Zwangsarbeit mit 32 Milliarden Dollar im Jahr.
„Es kann nicht sein, dass Deutschland nach wie vor die Konvention gegen Menschenhandel nicht ratifiziert hat“, empören sich Roth und ihre Parteikollegin Marlene Rupprecht, die stellvertretende Sprecherin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der SPD-Bundestagsfraktion ist. Mit der Ratifizierung würde endlich ein „deutliches und längst überfälliges“ Signal zur Stärkung der Menschenrechte und zum Schutz der Betroffenen gesetzt.
„Wir hoffen, dass die neue Familienministerin mehr Mumm hat als ihre Vorgängerin“
Ihren Vorwurf richten die Sozialdemokratinnen an das zuständige Bundesfrauemministerium, das die Ratifizierung der Konvention verzögert habe – mit dem Hinweis auf ausreichende Regelungen zum Schutz der Opfer im deutschen Recht. Das am 1. Februar 2008 in Kraft getretene Europarats-Übereinkommen rückt neben der Strafverfolgung der Täter den Schutz der Opfer und deren eigenständige Opferrechte in den Mittelpunkt. Dabei geht es insbesondere um psychologische Unterstützung, medizinische Notversorgung, sichere Unterbringung sowie Beratung und Zugang zum Bildungssystem für Kinder. „Wir hoffen, dass die neue Familienministerin mehr Mumm hat als ihre Vorgängerin und endlich die Menschenrechtskonvention annimmt“, so Roth und Rupprecht.
Menschenhandel – eine kriminelle Praxis
Menschenhandel definieren beide Politikerinnen als „kriminelle Praxis zur sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft der Betroffenen, vor allem von Frauen und Kindern“. In Europa sind nach Angaben der Europäischen Union jährlich 500.000 Frauen betroffen, die nach der Verschleppung zur Prostitution gezwungen werden. Weltweit beziffert die internationale Arbeitsorganisation ILO die Opfer von Menschenhandel mit 2,4 Millionen und die Profite durch Zwangsprostitution und Zwangsarbeit mit 32 Milliarden Dollar im Jahr.