zwd Berlin. Lediglich die AfD-Fraktion unterstützte den FDP-Vorstoß. Die Liberalen hatten in ihrem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, sich bei den Beratungen im Europäischen Parlament und im Rat über die geplante Verordnung über die Einfuhr von Kulturgütern unter anderem dafür einzusetzen, dass für jede Art von Kunstgegenständen differenzierte Alters- und Wertgrenzen festgelegt werden. Die vorgesehene Altersgrenze von 250 Jahren sei zu starr. Zudem müsse klargestellt werden, dass die in der Verordnung geforderte „eidesstattliche Versicherung“ über den rechtmäßigen Handel mit Kulturgütern nicht der eidesstattlichen Versicherung entsprechend deutschen Rechts mit den jeweiligen straf- und zivilrechtlichen Rechtsfolgen handelt. Die FDP hatte argumentiert, dass die geplante Verordnung den legalen Handel mit Kulturgütern übermäßig belaste. Zudem wies sie darauf hin, dass laut Studien die Umsätze im illegalen Handel sehr gering seien.
Dieser Ansicht widersprachen alle anderen Fraktionen vehement. Es sei gut und wichtig, dass der illegale Handel mit Kulturgütern unterbunden werde und verwiesen auf das in Deutschland vor zwei Jahren verabschiedete Kulturgutschutzgesetz. Es sei prinzipiell zu begrüßen, dass die EU nun gemeinsame Standards für die Einfuhr aus Drittstaaten festlegen will. In diesem Sinn argumentierte auch Kulturstaatsministerin Prof.´in Monika Grütters (CDU). Die geplante Verordnung sei unter anderem von Deutschland initiiert worden. Die Verhandlungen darüber hätten jedoch erst begonnen und der von der Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf sei von Deutschland als unzureichend zurückgewiesen worden. Insofern habe sich der FDP-Antrag in Teilen bereits erledigt.