Zuschlag für Kinderlose ist beschlossene Sache
Ab dem kommenden Jahr wird es, wie vom Bundesverfassungsgericht im April 2001 gefordert, in der Pflegeversicherung einen Beitragsabstand zwischen Familien und Kinderlosen geben. Das so genannte Kinder-Berücksichtigungsgesetz der rot-grünen Regierungsfraktionen ist am 1. Oktober vom Bundestag beschlossen worden. Danach werden Kinderlose ab 1. Januar 2005 mit einem um 0,25 Prozentpunkte höheren Pflegekassenbeitrag belegt als Eltern. Die Union wollte demgegenüber per Gesetz die Erziehungsleistung von Eltern in Form eines Bonus’ honorieren. Indes mehren sich die kritischen Stimmen zum rot-grünen Gesetz wegen möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken. So würden Eltern mit einem Kind in gleichem Maße entlastet wie solche mit mehr Kindern. Familienverbände haben bereits angekündigt, Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Zweifel an flächendeckendem Screening Ende 2005
Die Umsetzung des für Ende 2005 zugesicherten flächendeckenden Mammographie-Screening für Frauen ab 50 Jahren kommt in einzelnen Bundesländern nur mäßig voran. Entsprechende Kritik äußerte die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) am 15. September auf ihrem 55. Kongress in Hamburg. Nur für jede 50. der etwa zehn Millionen Frauen stünde dann ein Screening-Angebot bereit, schätzt die DGGG. Um diese Versorgungslücke kurzfristig zu schließen, müssten daher bereits bestehende Versorgungsstrukturen genutzt und in qualitätsgesicherte Brustkrebs-Früherkennungsprogramme umgewandelt werden.
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