FRISTVERLÄNGERUNG BEI DER GANZTAGSBETREUUNG : Koalition will Ländern mehr Zeit geben

8. Dezember 2021 // Holger H. Lührig / Valeria Forshayt

Bund und Länder sind sich einig, dass die Fristen zur Verwendung der Finanzhilfen des Bundes zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuungseinrichtungen bis zum 31. Dezember kommenden Jahres verlängert werden sollen. Am (morgigen) Donnerstag soll ein entsprechender Gesetzentwurf der Ampel-Koalition in erster Lesung beraten werden.

Bundestagssitzung am 18.11.2021 Quelle: Eigenaufnahme
Bundestagssitzung am 18.11.2021 Quelle: Eigenaufnahme

Zur Beschleunigung des Ganztagsinfrastrukturausbaus hatte der Bund den Ländern Finanzmittel im Umfang von 750 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese sogenannten Beschleunigungsmittel waren mit einer Frist verbunden, die am 31. Dezember 2021 ausläuft. Mit einem eigenen Gesetzentwurf, der am 27. November im Bundesrat einstimmig beschlossen worden war, hatten die Länder für diese Fristverlängerung votiert. Sie argumentierten, dass aufgrund der in Folge der Corona-Pandemie angespannten Marktlage im Bausektor es den Kommunen schwer falle, die geplanten Bauprojekte umzusetzen. Insofern komme es zu Verzögerungen. Vor diesem Hintergrund sähen sich die Länder nicht in der Lage, die Mittel an die Schulträger:innen fristgerecht auszuzahlen. Denn im Falle eines etwaigen Widerrufs der Fördermittel müssten die Kommunen für die möglich entstehenden Kosten selber aufkommen. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten vieler kommunaler Schulträger:innen überfordern. Der Gesetzentwurf der Länderkammer ist inzwischen der Bundesregierung zugeleitet worden, die diesen mit einer Stellungnahme an den Bundestag weiterreichen wird.

Fragwürdiges Gesetzgebungsmanöver der CDU/CSU-Oppostion

Bereits am 18. November hatte der Bundestag in erster Lesung einen von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt, der ebenfalls auf die Fristverlängerung abzielte. Er war nach halbstündiger Debatte an den Hauptausschuss überwiesen worden. In der Bundestagsdebatte hatten die Unionspolitiker:innen auf die Dringlichkeit ihres Gesetzentwurfs hingewiesen und mit der Notwendigkeit begründet, es gelte einer finanziellen Notlage der Kommunen entgegenzuwirken. Kritischen Äußerungen aus den Reihen der Unionsfraktion, die künftigen Regierungsparteien würden die Beschlussfassung unnötig herauszögern, hielten Sprecher der künftigen Ampel-Koalition entgegen, das von Bundesministerin Anja Karliczek (CDU) geführte Bundesbildungsministerium hätte den entsprechenden Gesetzentwurf längst im Bundestag beschließen lassen können. Es sei deshalb ein fragwürdiges Manöver von CDU und CSU, der noch nicht im Amt befindlichen Regierung und den künftigen Koalitionsfraktionen den Vorwurf zu machen, die Fristverlängerung zulasten der Kommunen zu verzögern.

Politische Beobachter gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf, der sowohl die Fristverlängerungen für die Finanzhilfen für die Kitas als auch für die Ganztagsbetreuung regeln soll, noch in der letzten Sitzungswoche des Bundestages (13.-17. Dezember) und danach noch vor der Weihnachtspause in der Bundesratssitzung am 17. Dezember verabschiedet werden wird.

Artikel als E-Mail versenden