Die Große Koalition hat heute das Rentenpaket von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit neun Gegenstimmen der CDU-Fraktion durch den Bundestag gebracht. Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung am 23. Mai. Die Grünen lehnten die Reform ab, da sie ihnen zu weit gehe. Streitpunkt zwischen den Parteien war unter anderem die Mütterrente. In der Öffentlichkeit wurde vor allem über die abschlagsfreie Rente mit 63 diskutiert.
Während Nahles die Mütterrente als Anerkennung für die „großartige“ Erziehungsleistung von Frauen und Männern herausstellte, kritisierten Linke wie Grüne, die Mütterrente dürfe nicht aus Rentenbeiträgen finanziert werden, sondern wie vom Sachverständigenrat empfohlen aus Steuergeldern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hält den Einsatz von Beitragsmitteln aus der Rentenversicherung dagegen für gerechtfertigt: „Die Rentenversicherung lebt davon, dass Kinder nachkommen. Es ist im Interesse der Beitragszahler und der Rentner“, sagte eine Sprecherin dem zwd. Ab dem Jahr 2019 beteiligt sich laut BMAS der Bund an den neuen Leistungen für Kindererziehung mit zusätzlichen Mitteln.
Der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth sieht mit der Mütterrente, die den finanziell größten Posten im Rentenpaket ausmache, die „falsche Priorität“ gesetzt. Für ihn ist die Altersarmut das größte Problem, das es zunächst zu lösen gelte, bevor man „Klientelgeschenke auf Pump“ mache.
Der Abgeordnete der Linken, Matthias W. Birkwald, bemängelte zudem Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Mütter und Väter, die vor 1992 ein Kind erzogen haben, erhalten in den neuen Bundesländern Brutto-Aufschläge von rund 309 Euro pro Jahr, in den neuen Bundesländern dagegen rund 338 Euro. Das betrifft derzeit laut BMAS gut 9,5 Millionen Frauen und Männer deutschlandweit.
Während Nahles die Mütterrente als Anerkennung für die „großartige“ Erziehungsleistung von Frauen und Männern herausstellte, kritisierten Linke wie Grüne, die Mütterrente dürfe nicht aus Rentenbeiträgen finanziert werden, sondern wie vom Sachverständigenrat empfohlen aus Steuergeldern. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hält den Einsatz von Beitragsmitteln aus der Rentenversicherung dagegen für gerechtfertigt: „Die Rentenversicherung lebt davon, dass Kinder nachkommen. Es ist im Interesse der Beitragszahler und der Rentner“, sagte eine Sprecherin dem zwd. Ab dem Jahr 2019 beteiligt sich laut BMAS der Bund an den neuen Leistungen für Kindererziehung mit zusätzlichen Mitteln.
Der Grünen-Abgeordnete Markus Kurth sieht mit der Mütterrente, die den finanziell größten Posten im Rentenpaket ausmache, die „falsche Priorität“ gesetzt. Für ihn ist die Altersarmut das größte Problem, das es zunächst zu lösen gelte, bevor man „Klientelgeschenke auf Pump“ mache.
Der Abgeordnete der Linken, Matthias W. Birkwald, bemängelte zudem Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Mütter und Väter, die vor 1992 ein Kind erzogen haben, erhalten in den neuen Bundesländern Brutto-Aufschläge von rund 309 Euro pro Jahr, in den neuen Bundesländern dagegen rund 338 Euro. Das betrifft derzeit laut BMAS gut 9,5 Millionen Frauen und Männer deutschlandweit.