Derzeit gib es in Nordrhein-Westfalen rund 55 Stellen an Universitätskliniken für psychosomatische Medizin, darunter sieben Professuren. Eine Professur „Psychosomatische Medizin für Frauen“ gibt es nicht, wie die Landesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Anna Boos (Drs. 14/9255) mitteilte. An der Universität Bonn bestehe jedoch eine Professur für „Psychosomatische Gynäkologie“.
In seiner Antwort weist das Ministerium für Wissenschaft und Forschung darauf hin, dass es kein Fachgebiet in der psychosomatischen Medizin speziell zur Behandlung von Frauen gibt. Unabhängig davon seien die Ärztinnen und Ärzte mit gender-spezifischen Aspekten vertraut. Dies sei schon allein aus dem Grund der Fall, da ihre PatientInnen überwiegenden weiblich seien. Zudem gelte gemäß des Heilberufsgesetzes generell, dass geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der ärztlichen Fachgebiete zu berücksichtigen sind, ergänzte das Ministerium.
Neue Anerkennungen fallen überwiegend auf Ärztinnen
Seit Einführung der neuen Bezeichnung „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ im Jahr 2005 wurden in Nordrhein-Westfalen für dieses Gebiet 40 Anerkennungen von den zuständigen Ärztekammern ausgesprochen. Davon entfallen auf Ärztinnen 30 und auf Ärzte zehn Anerkennungen. Darüber hinaus dürfen 32 Ärztinnen und 34 Ärzte, welche davor die Bezeichnung „Psychotherapeutische Medizin“ erhalten hatten, nach entsprechenden Übergangsbestimmungen auch die neue Bezeichnung führen.
Über den Bedarf von Fachärztinnen und Fachärzten für psychosomatische Medizin in Nordrhein-Westfalen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesetzliche Regelungen, die eine bestimmte Anzahl solcher ÄrztInnen im vertragsärztlichen Bereich vorgeben, existieren nicht.
In seiner Antwort weist das Ministerium für Wissenschaft und Forschung darauf hin, dass es kein Fachgebiet in der psychosomatischen Medizin speziell zur Behandlung von Frauen gibt. Unabhängig davon seien die Ärztinnen und Ärzte mit gender-spezifischen Aspekten vertraut. Dies sei schon allein aus dem Grund der Fall, da ihre PatientInnen überwiegenden weiblich seien. Zudem gelte gemäß des Heilberufsgesetzes generell, dass geschlechtsspezifische Unterschiede bezüglich der ärztlichen Fachgebiete zu berücksichtigen sind, ergänzte das Ministerium.
Neue Anerkennungen fallen überwiegend auf Ärztinnen
Seit Einführung der neuen Bezeichnung „Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ im Jahr 2005 wurden in Nordrhein-Westfalen für dieses Gebiet 40 Anerkennungen von den zuständigen Ärztekammern ausgesprochen. Davon entfallen auf Ärztinnen 30 und auf Ärzte zehn Anerkennungen. Darüber hinaus dürfen 32 Ärztinnen und 34 Ärzte, welche davor die Bezeichnung „Psychotherapeutische Medizin“ erhalten hatten, nach entsprechenden Übergangsbestimmungen auch die neue Bezeichnung führen.
Über den Bedarf von Fachärztinnen und Fachärzten für psychosomatische Medizin in Nordrhein-Westfalen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesetzliche Regelungen, die eine bestimmte Anzahl solcher ÄrztInnen im vertragsärztlichen Bereich vorgeben, existieren nicht.