REFORMGESETZ STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ : Koalition fördert SPK-Reform – SPD: Kritische Evaluation sinnvoll

10. April 2025 // Ulrike Günther

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) zu befähigen, dass sie aktuellen Anforderungen gerecht wird: Die Koalition bekennt sich zur Aufgabe, die Reform zum Erfolg zu führen, die Stiftung treibt den Prozess weiter voran. Ein von Bundestag und Bundesrat bewilligtes, von der rot-grün-gelben Regierung erarbeitetes SPK-Gesetz sieht vor, die Stiftung zu modernisieren und effizienter zu machen. Bund und Länder erhöhen die Finanzzuschüsse um jährlich 12 Mill. Euro. SPD und Grüne schlagen vor, die Umgestaltung noch weiterzuentwickeln.

Fassade des Ibero-Amerikanischen Institutes. - Bild: SPK/ IAI
Fassade des Ibero-Amerikanischen Institutes. - Bild: SPK/ IAI

zwd Berlin. Union und SPD bekennen sich im Kulturteil des neuen Koalitionsvertrages vom 09. April zu dem Vorhaben, die SPK-Reform „zu einem erfolgreichen Abschluss“ zu bringen. Auf der 13. Konferenz der Kulturminister:innen (Kultur-MK) und dem 22. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 26. März bildete die geplante Umstrukturierung der Stiftung einen Schwerpunkt der Beratungen. Mit dem SPK-Gesetz (Drs. 20/ 13952, 20/ 14772) würden Bund und Länder gemeinsam gewährleisten, dass „die Stiftung ihre außergewöhnlichen Kulturschätze noch erfolgreicher zur Geltung bringen“ könne, betonte die geschäftsführende Kulturstaatsministerin und Stiftungsrats-Vorsitzende Claudia Roth (BKM, Die Grünen), welche die Reform mitinitiiert und maßgeblich vorangebracht hat. Dies sei „ein wichtiges Zeichen“, gerade „in diesen Zeiten“ brauche man „starke, effiziente und gut aufgestellte Kultureinrichtungen“, so die BKM.

SPK-Präsident: Höhere Mittelgaben fließen in Qualitätssteigerung

Die Präsidentin der Kultur-MK und Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) begrüßte, dass mit dem Reformgesetz das „rechtliche und finanzielle Fundament“ für eine wirksame Weiterentwicklung der Stiftung gelegt sei. Der Bundesrat hatte bereits auf seiner Sitzung vom 21. März der im Januar vom Parlament mit breiter Mehrheit bewilligten Beschlussfassung des Gesetzes (Drs. 20/ 14772) zugestimmt. Ein vom noch amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsident:innen schon am 12. März unterzeichnetes Finanzabkommen sichert der Stiftung ab 2026 jährlich um 12 Mill. Euro höhere Mittelzuwendungen zu, die der Bund und die Länder anteilig zu drei Vierteln bzw. einem Viertel bereitstellen. Diese höheren Zuschüsse würden „in die Qualitätsverbesserung unserer Einrichtungen“ fließen, unterstrich SPK-Präsident Prof. Hermann Parzinger.

Der Stiftungspräsident informierte, als nächsten Schritt gelte es, im Laufe des in diesem Jahr zu vollziehenden Reformprozesses dem Kulturverband eine Satzung zu geben. Künftig sei auch die SPK-Strategie wichtig, erklärte Parzinger. In deren Mittelpunkt stehen nach Stiftungs-Angaben Austausch mit dem Publikum und neue Besuchergruppen. Laut Regierungsentwurf dienen die zusätzlichen Finanzmittel dazu, durch verbesserte Arbeitsgrundlagen ein größeres Publikum wirksamer zu erreichen. Das Gesetz tritt im Dezember 2025 in Kraft. Die SPK vereint als eine der bedeutendsten bundesdeutschen Kulturinstitutionen die Staatlichen Museen und die Staatsbibliothek Berlin, das Ibero-Amerikanische Institut, das Staatliche Musikforschungs-Institut und das Geheime Staatsarchiv, insgesamt 25 Museen, Bibliotheken, Forschungsinstitute und Archive, sie beschäftigt mehr als 2.000 Mitarbeiter.

SPD: Gesellschaftliche Verantwortung erfordert Neuorientierung

Die SPK-Reform sei „weit mehr als eine reine Verwaltungsanpassung“, hob der Sprecher für Kulturpolitik der SPD-Bundestagsfraktion Helge Lindh in einer Protokollrede zur zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs im Parlament hervor, sie markiere einen „kulturpolitischen Paradigmenwechsel“. Die Stiftung schöpfe ihr Potenzial bisher nicht vollumfänglich aus, interne Strukturen seien nach Ansicht von Lindh vielfach komplex und zu ineffizient, um aktuelle Herausforderungen zu bewältigen, sei eine „zeitgemäße Grundlage“ erforderlich. „Digitalisierung, Internationalisierung, neue Vermittlungsformate“ sowie eine zunehmende gesellschaftliche Verantwortung machten eine „institutionelle Neuausrichtung“ unumgänglich. Der SPD-Kulturpolitiker befürwortete den im Gesetz modernisierten Stiftungszweck. Dieser beinhalte ausdrücklich am übergreifenden Staatsinteresse orientierte Kulturvermittlung, internationalen Wissensaustausch und Förderung des globalen Kulturdialogs.

Die Grünen: Stiftung muss kulturelle Teilhabe verbessern

Wie sein Kollege Erhard Grundl von der Grünen-Fraktion begreift Lindh die Reform mit dem SPK-Gesetz nicht als abgeschlossen, vielmehr als „Beginn eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses“. Die Bundestagsabgeordneten sieht er in der Verantwortung, den Reformablauf zu begleiten, kritisch dessen Umsetzung zu evaluieren und im Bedarfsfall nachzusteuern. Der Grünen-Politiker Grundl forderte als Fokus der parlamentarischen Bemühungen ein, dass sich die Kulturstiftung „mehr öffnet“, dass sie „mehr tut für kulturelle Teilhabe“, damit man sie stärker als „gemeinsame(n) gesellschaftliche(n) und kulturelle(n) Schatz“ zur Kenntnis nehmen würde.

Die kulturpolitische Sprecherin der Liberalen Anikó Glogowski-Merten stellte insbesondere die Effekte der durch das Gesetz geänderten Strukturen in den Leitungsgremien heraus. Die beratende Teilnahme von Bundestagsmitgliedern an den Stiftungsratssitzungen würde „Transparenz und Verlässlichkeit“ schaffen, der „kollegiale() Vorstand“ anstelle nur eines Präsidenten/ einer Präsidentin fördere „Eigenständigkeit und Handlungsfähigkeit“ einzelner Einrichtungen, künftig befristet besetzte Stellen mit Führungsfunktionen würden „mehr Dynamik“ erzeugen, eingeschränkte Verbeamtungen Fachkompetenz stärken.

Reformgesetz: Flexiblere Haushaltsführung macht SPK unabhängiger

Einen „Meilenstein“ nennt der Regierungsvorschlag die flexiblere Haushaltsführung, die es der Stiftung erlaubt, die Mittel in größerem Maße eigenverantwortlich einzusetzen. Das verhelfe der SPK zu mehr Autonomie und entbürokratisiere die Vorgänge. Über einen vor der Parlamentsabstimmung in den Kulturausschuss eingebrachten Änderungsantrag (Drs. 20/ 14772) der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Union wurde das im Entwurf ursprünglich der Stiftung zugebilligte Recht, den Namen abzuwandeln, wieder rückgängig gemacht, ebenso müssen für die sog. Zulegung privatrechtlicher Stiftungen, z.B. der Stiftung Humboldt Forum, gemäß Beschlussfassung außer der BKM auch der Haushalts- und Kulturausschuss des Bundestages einwilligen.

Spielräume für Stiftung sollen Umgestaltung begünstigen

Der SPK-Vorstand wird bis zu sieben Mitglieder umfassen und unter dem Vorsitz des Präsidenten/ der Präsidentin die Leitungsaufgabe übernehmen. Dies soll laut Gesetzentwurf den Einzel-Institutionen ermöglichen, ihre Interessen besser in den Gesamtverband einzubringen und Synergieeffekte fördern. Präsident:in sowie i.A. Organisations- und Einrichtungs-Leiter:innen erhalten dabei zeitlich befristete Verträge. Umgekehrt verkleinert sich der Stiftungsrat um mehr als die Hälfte, von vorher 20 Personen auf zwei vom Bund und sieben von den Ländern zu entsendende Mitglieder. Als Aufgabe der Stiftung bestimmt das Gesetz, ihr übertragene Kulturgüter „im gesamtstaatlichen Interesse in ihrem historischen Zusammenhang zu bewahren, zu pflegen, zu ergänzen und zu erforschen“.

Nach Aussagen der Regierung lässt das Reformgesetz der Stiftung hinsichtlich der internen Struktur weitreichende Spielräume, welche die Transformation begünstigen, viele Regelungen seien in deren Satzung verschoben, was es möglich mache, diese gegebenenfalls unkompliziert anzupassen. Der Gesetzentwurf basiert auf dem vom Stiftungsrat im Dezember 2022 veröffentlichten Eckpunktepapier, das umfangreiche Maßnahmen zur SPK-Reform enthält, u.a. schärfere individuelle Profile der Einrichtungen durch größere Unabhängigkeit und einen gestärkten Gesamtverband u.a. zugunsten von „Synergieeffekten“ und mehr „spartenübergreifender Zusammenarbeit“.

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