ÜBERPARTEILICHE FRAUENINITIATIVE : Künast-Urteil "entsetzend und beschämend"

24. September 2019 // Julia Trippo

Das Urteil des Landgerichts Berlin, dass die öffentlichen Beleidigungen gegen die Berliner Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) als noch rechtmäßig bewertete, hat in der öffentlichen Wahrnehmung für viel Kritik gesorgt. Die Überparteiliche Fraueninitiative (ÜPFI) zeigte sich entsetzt, da das Gericht die sexistischen Beschimpfungen als „noch hinnehmbar“ einstufte.

zwd Berlin. Die Urteilssprechung, so Carola von Braun, Sprecherin der ÜPFI, zeige auf, dass das Landgericht sexistische Beleidigungen für „nicht relevant“ halte. Sie stellte in Frage, ob das Urteil ähnlich ausgefallen wäre, hätte ein Mann solche Zuschreibungen ertragen müssen. Ferner sei es beschämend, dass die Auswirkungen eines solchen Urteils auf die Demokratie und politische Kultur vom Berliner Gericht außer Acht gelassen werde. Das Landgericht würde damit belegen, sich nicht für den Rechtsschutz von politisch aktiven Männern und Frauen vor persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet verantwortlich zu fühlen.

Die „unerträglichen Zuschreibungen“ gegen Renate Künast sind von Rechts wegen zulässig. Die Grünen-Politikerin war auf dem sozialen Netzwerk Facebook beschimpft und beleidigt worden, wogegen sie juristisch vorging. Im Beschluss des Landgerichts Berlin vom 9. September wurden die Beleidigungen als noch rechtmäßig und nicht strafbar eingestuft. Künast hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

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