VERSCHÄRFTE BERATUNGSPFLICHT : Kürzungen in der Schwangerschaftshilfe kontraproduktiv

4. Mai 2009 // zwd Berlin (jz).

Die Kürzungen der Landesregierung Brandenburg in der Schwangerschaftsberatung stießen bei Kirsten Tackmann, frauenpolitische Sprecherin des Bundestags (Die Linke), auf scharfe Kritik. Angesichts der Initiativen auf Bundesebene zur Verschärfung der Beratungspflicht bei Spätabbrüchen bezeichnete sie die finanziellen Einschnitte als frauenpolitischen Skandal. Statt verschärfter Gesetzeslagen sollte eher der Ausbau einer qualifizierten Schwangerschaftsberatung vorangetrieben werden, betonte sie am 5. Mai in Berlin.

"Wer die Situation von Frauen in einem Schwangerschaftskonflikt wirklich verbessern will, muss in den Ländern auch die Finanzierung sichern“, so Tackmann. Die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und die damit verbundene Verschärfung des §218 sind aus ihrer Sicht nur ein Vorwand um späte Schwangerschaftsabbrüche verhindern zu wollen.

Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, Grünen und FDP streben derzeit eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes an, um die Beratung von Schwangeren zu verbessern, wenn diese erfahren dass ihr Kind eventuell behindert zur Welt kommt. Diese Gesetzesinitiative im Bundestag sieht unter anderem eine verschärfte Beratungspflicht vor.

Deutsches Rotes Kreuz erwägt Klage
Die Brandenburger Schwangerschaftsberatung sei in ihrer Existenz bedroht, warnt das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Sinkende staatliche Fördergelder gefährdeten die Finanzierung der Beratungsstellen, die „mit Spendengeldern und Mitgliedsbeiträgen“ nicht ausgeglichen werden könnten, erklärte die DRK-Abteilungsleiterin für Soziales, Viola Berger. In ihrer bisherigen Form können die Beratung unter diesen Umständen nicht fortgeführt werden. Auch bei anderen Trägern, die nicht zum DRK zählten, sähe die Situation schlecht aus, so Berger. Gegen die Förderbescheide des Ministeriums haben nun alle neun märkischen DRK-Kreisverbände Widerspruch eingelegt. Auch eine Klage sei nicht ausgeschlossen, ergänzte Berger.

Beratung bleibt unverzichtbar
In einer parlamentarischen Antwort hatte Brandenburgs Sozialministerin Dagmar Ziegler eingeräumt (SPD), dass es „erhebliche finanzielle Einschnitte“ für die Träger von Beratungsstellen geben würde. Bereits im Jahr 2008 sanken die Fördergelder um fünf Prozent und zwangen das DRK sieben Sekretärinnen zu entlassen. Nun müssten die 17 DRK-Schwangerschaftsberaterinnen auch die Verwaltungsarbeit schultern, obwohl dies zeitlich kaum zu schaffen sei, beklagte Berger. Die Aufklärungsarbeit leide bereits unter der Mehrfachbelastung und könne mit verminderter Förderung nicht weiter aufrecht erhalten werden. Schwangerschaftsberatungsstellen wären jedoch für den staatlichen Auftrag der pädagogischen und psychologischen Unterstützung von Schwangeren und jungen Mädchen unverzichtbar.

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