Die Linksfraktion im Bundestag hat die Arbeitsfassung eines Gesetzentwurfs zum Urhebervertragsrecht erarbeitet. Damit beabsichtigt die Linke, das „Urheber-Stärkungsgesetz“ von 2002 soweit nachzubessern, dass dessen erklärtes Ziel, UrheberInnen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu garantieren, verwirklicht wird. Am 23. Mai rief die Fraktion politisch Interessierte und Engagierte dazu auf, Kritik und Verbesserungsvorschläge zu äußern, die zum Teil in den Entwurf einfließen werden, bevor er im Herbst der Fraktion vorgestellt und offiziell in die Bundestagsberatungen eingebracht werden soll.
Das Urheber-Stärkungsgesetz war vor zehn Jahre in Kraft getreten. In den Augen der Linken blieb es aber bisher wirkungslos. In der Praxis, erläutert die Linke in dem Vorwort zu ihrem Gesetzesentwurf, weigerten sich die Vertragspartner bis heute, angemessen zu zahlen. Häufig müssten JournalistInnen, SchriftstellerInnen und KünstlerInnen vor Gericht ziehen, um ihren Anspruch durchzusetzen. Mit dem erarbeiteten Gesetzesentwurf beabsichtigt die Linke, diesen Missstand zu beseitigen und das Urhebervertragsrecht durchsetzungsfest auszugestalten.
Für den Entwurf zeichnen unter anderem die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Lukrezia Jochimsen, die medienpolitische Sprecherin Kathrin Senger-Schäfer und die netzpolitische Sprecherin Halina Wawzyniak verantwortlich. Mit ihm bezweckt die Linke, die Möglichkeiten einzuschränken, dass Vertragspartner unbeschränkte Rechte über ein Werk erwerben können. Total-Buyout-Verträge sollen demnach in Zukunft nicht mehr möglich sein. Weiterhin sollen Urheberinnen und Urheber als selbstständige Marktteilnehmer gestärkt werden, um so aus eigener Kraft eine angemessene Vergütung zu erlangen. Das Widerrufsrecht müsse deshalb so lange erhalten bleiben, bis beide Vertragspartner sich über eine Vergütung geeinigt haben. Die Durchsetzung soll außerdem gefestigt werden, indem die derzeit im Urheber-Stärkungsgesetz enthaltenen Definition von „angemessener“, „üblicher“ und „redlicher“ Bezahlung konkretisiert werden. So ist nach Ansicht der Linken klar festzulegen, dass es an allen Einnahmen eine Beteiligung zu geben hat: Je mehr Rechte übertragen werden, desto mehr muss auch gezahlt werden.
Das Urheber-Stärkungsgesetz war vor zehn Jahre in Kraft getreten. In den Augen der Linken blieb es aber bisher wirkungslos. In der Praxis, erläutert die Linke in dem Vorwort zu ihrem Gesetzesentwurf, weigerten sich die Vertragspartner bis heute, angemessen zu zahlen. Häufig müssten JournalistInnen, SchriftstellerInnen und KünstlerInnen vor Gericht ziehen, um ihren Anspruch durchzusetzen. Mit dem erarbeiteten Gesetzesentwurf beabsichtigt die Linke, diesen Missstand zu beseitigen und das Urhebervertragsrecht durchsetzungsfest auszugestalten.
Für den Entwurf zeichnen unter anderem die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Lukrezia Jochimsen, die medienpolitische Sprecherin Kathrin Senger-Schäfer und die netzpolitische Sprecherin Halina Wawzyniak verantwortlich. Mit ihm bezweckt die Linke, die Möglichkeiten einzuschränken, dass Vertragspartner unbeschränkte Rechte über ein Werk erwerben können. Total-Buyout-Verträge sollen demnach in Zukunft nicht mehr möglich sein. Weiterhin sollen Urheberinnen und Urheber als selbstständige Marktteilnehmer gestärkt werden, um so aus eigener Kraft eine angemessene Vergütung zu erlangen. Das Widerrufsrecht müsse deshalb so lange erhalten bleiben, bis beide Vertragspartner sich über eine Vergütung geeinigt haben. Die Durchsetzung soll außerdem gefestigt werden, indem die derzeit im Urheber-Stärkungsgesetz enthaltenen Definition von „angemessener“, „üblicher“ und „redlicher“ Bezahlung konkretisiert werden. So ist nach Ansicht der Linken klar festzulegen, dass es an allen Einnahmen eine Beteiligung zu geben hat: Je mehr Rechte übertragen werden, desto mehr muss auch gezahlt werden.