zwd Berlin/ Wiesbaden. Laut der Statistik erlernten im Schuljahr 2008/09 noch knapp 1.900 Azubis die Tätigkeit der Geburtshilfe, im Schuljahr 2018/19 waren es schon fast 2.700. Die überwiegende Mehrheit (90 Prozent) der Schüler*innen ließ sich nach Angaben von Destatis an Schulen des Gesundheitswesens für den Hebammenberuf ausbilden, die übrigen besuchten zu diesem Zweck Berufsfachschulen.
Fast alle Azubis in diesem Gesundheitsfach sind weiblich. Nur drei männliche Schüler lernten im Schuljahr 2018/19 den Beruf Entbindungspfleger, alle an Schulen des Gesundheitswesens. Ebenso verschwindend gering ist die Anzahl der Männer, die in der Bundesrepublik als Geburtshelfer arbeiten: 2019 gab es gerade einmal 6 Entbindungspfleger. Den Daten von Destatis zufolge waren 2016 insgesamt über 11.200 Personen an Krankenhäusern in dem Beruf tätig.
Hebammen-Azubis sollen künftig studieren
Die schulische Ausbildung zur Hebamme oder zum Entbindungspfleger ist jedoch ein Auslaufmodell: Seit dem 01. Januar 2020 wird sie in einen Bachelor-Studiengang (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) umgewandelt. Künftig werden die angehenden Hebammen und Entbindungspfleger innerhalb von sechs bis acht Semestern ein duales Studium absolvieren, welches wissenschaftliches Studium und berufliche Ausbildung miteinander verbindet. Dafür müssen sie vorher eine allgemeine zwölfjährige Schulbildung oder eine andere Berufsausbildung im Pflegebereich abgeschlossen haben. Die Übergangsphase von der Ausbildung zum Studium dauert noch bis 2022 an.
Im September 2019 hatte der Bundestag, zwei Monate später auch der Bundesrat einer Reform zur Akademisierung der Geburtshilfeausbildung zugestimmt. Damit setzt die Bundesrepublik als letzter Mitgliedstaat der Europäischen Union die diesbezügliche EU-Richtlinie (2005/36/EG) um. Der neue Studiengang soll die Hebammen besser auf die Anforderungen in einem immer komplexeren Gesundheitssystem vorbereiten und den Beruf insgesamt attraktiver machen.
Einwandernde Fachkräfte für Geburtshilfe im Inland immer wichtiger
Um den trotz des Zuwachses an Geburtshilfe-Schüler*innen weiterhin in Deutschland vorfindlichen Mangel an Hebammen auszugleichen, wie er zuletzt von einem im Januar 2020 durch das IGES-Institut vorgelegten Gutachten (vgl. zwd-Berichterstattung vom Januar) beschrieben wurde, wird nach Aussagen von Destatis qualifiziertes Fachpersonal aus anderen Ländern auf dem heimischen Arbeitsmarkt immer wichtiger. Das im März 2020 vom Parlament angenommene Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll auch für im Ausland qualifizierte Hebammen und Entbindungspfleger den Zugang zur Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik erleichtern.
Entsprechend der wachsenden Bedeutung der Fachkräfte aus anderen Staaten für die Versorgung von werdenden Müttern im Bundesgebiet erhöht sich auch die Menge von Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen. Zwischen 2013 und 2018 stieg der Statistik zufolge die Zahl der geprüften Anträge auf Anerkennung einer außerhalb der Bundesrepublik abgeschlossenen Ausbildung zur Hebamme bzw. zum Entbindungspfleger von 84 auf 274 und somit auf mehr als das Dreifache an, in nahezu allen Fällen (98 Prozent) verliefen die Verfahren erfolgreich.