zwd Potsdam. In ihren Wahlprogrammen hatten sowohl SPD, CDU als auch Grüne der Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen eine große Bedeutung eingeräumt. In Hinblick auf gesetzliche Grundlagen wird in der Koalitionsvereinbarung besonders die Umsetzung der Istanbul-Konvention und die Fortschreibung und Umsetzung des „Landesaktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Kindern“ hervorgehoben. Auch soll die Finanzierung der Frauenhäuser eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur ermöglichen. Ferner will sich "Kenia" dafür einsetzen, dass Mittel aus Investitionsprogrammen des Bundes für bauliche Maßnahmen auch Frauenschutzeinrichtungen fördern.
Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser (NbFeV) bemängelte, dass die Finanzierung des Hilfesystems derzeit einem „Flickenteppich-Modell“ gleichkomme, der sich aus Landesmitteln, kommunalen Zuwendungen, unterschiedlich hohen Tagessätzen der gewaltbetroffenen Frauen und aus Vereinsspenden zusammensetze. Für die Stabilisierung des Hilfesystems würde eine verlässliche, gute Finanzierung gebraucht, die nach Vorschlag des NbFeV – wie in Schleswig-Holstein – in einem Landesgesetz verankert werden sollte. Darin sollten einheitliche Vorgaben zu Personalschlüssel, Qualifizierung und Einstufung festgeschrieben sein.
Eine umfassende frauenpolitische Analyse des Koalitionsvertrages in Brandenburg lesen Sie in der kommenden Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs.