HOCHSCHULSTATISTIKGESETZ : Novellierung soll genauere Datengrundlage schaffen

27. April 2014 // zwd Berlin (ticker/gu).

Die Bundesregierung plant für die laufende Legislaturperiode eine Überarbeitung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG). Die Grünen hatten am 13. März eine Kleine Anfrage (Drs. 18/816) unter anderem zum Analyseverfahren der Hochschulstatistik gestellt. Die Große Koalition gestand in ihrer Antwort vom 4. April (Drs. 18/1040), dass die bisherige Modellrechnung „an methodische Grenzen“ stieße.

Bereits am 7. Mai 2013 hatte der Ausschuss für Hochschulstatistik einen 15. Bericht vorgelegt, der nicht mehr in der 17. Legislaturperiode beraten werden konnte. Der Ausschuss berät das Statistische Bundesamt in Fragen der Weiterentwicklung der Hochschulstatistik. Mitglieder sind neben mehreren Bundesministerien VertreterInnen von Landesministerien, der Statistischen Ämter von Bund und Ländern sowie von Hochschulen und der Wissenschaft. Die Grünen hatten bemängelt, dass der Bericht „wertvolle Hinweise“ darauf enthalte, wie die Hochschulstatistik verbessert werden muss, um für anstehende politische Entscheidungen eine ausreichende Datengrundlage bereitzustellen.

Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung berechnet in einer Modellrechnung alle zwei Jahre die Abbruchquoten von Studierenden sowohl nach den geplanten Abschlüssen als auch nach verschiedenen Fächergruppen. Für verlässliche empirische Daten zum Bildungsverlauf und insbesondere zum Studienabbruch und zum Studienfach- und -ortswechsel sei die Einführung einer Verlaufsstatistik für Studierende erforderlich, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort. Im Rahmen der Novellierung des HStatG solle dies geprüft werden.

Grundsätzlich betonte die Bundesregierung, dass sie die Handlungsempfehlungen des Hochschulstatistikausschusses aufnehme und ihre Umsetzung prüfe. Zum jetzigen Zeitpunkt befänden sich zahlreiche Vorschläge noch in einer Prüf- beziehungsweise Konzeptionsphase.

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