SACHSEN : Rückkehrwillige Lehrkräfte können Beamtenstatus behalten

27. März 2018 // ticker

Lehrkräfte, die früher in Sachsen tätig waren und später in anderen Bundesländern verbeamtetet wurden, können bei einer Rückkehr in den Freistaat ihren Status behalten. Dafür gab die Landesregierung am Dienstag grünes Licht.

zwd Dresden. Voraussetzung für die statuswahrende Übernahme in den sächsischen Schuldienst ist allerdings die Freigabe des bisherigen Dienstherrn. Bewerbungen seien jederzeit möglich, Einsatzmöglichkeiten würden zeitnah geprüft, teilte das Kultusministerium mit. Minister Christian Piwarz (CDU) begrüßte die Entscheidung, „die uns helfen wird, bereits zum kommenden Schuljahr freie Stellen besser als bisher mit grundständig ausgebildeten Lehrern zu besetzen.“

Das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ sieht eine Verbeamtung von Lehrern in Sachsen erst ab 1. Januar 2019 vor. Dennoch hatten im Rahmen des Lehrer*innenaustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz 51 verbeamtete Pädagog*innen ein Interesse an einer Rückkehr bereits zum kommenden Schuljahr bekundet. Die Staatsregierung gab nun grünes Licht dafür, verbeamtete Rückkehrer*innen vorübergehend auf freie Schulleiter*innenstellen zu setzen. Bislang können in Sachsen nur Schulleiter*innen und Stellvertreter*innen verbeamtet werden. Die Verfahren zur Besetzung offener Schulleiter*innenstellen bleiben von der Maßnahme unberührt.

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