„Eine verantwortungsvolle Vorbereitung des Wiederanfahrens des Kulturbereiches ist nur leistbar, wenn es nach einer unerwarteten durch Corona bedingten Absage eine finanzielle Absicherung gibt." Mit diesen Worten begrüßte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann das Vorhaben des Bundesfinanzministers, die Planung und Ausrichtung größerer Kulturveranstaltungen durch ein milliardenschweres Bürgschaftsprogramm abzusichern. Es sei gut, sagte Zimmermann, dass nun Minister Scholz hat die Lösung dieses zentralen Problems des Kulturbereiches selbst in die Hand nehme. Der Bundesfinanzminister hatte seine Ankündigung in einem Interview in der Ausgabe 2/21 des vom Deutschen Kulturrat herausgegebenen Zeitschrift Politik & Kultur gemacht.
In dem Interview hatte der Finanzminister klargestellt, dass es in dieser beispiellosen Krise für viele Künstlerinnen und Künstler darauf ankomme, dass die politisch Verantwortlichen ihnen zur Seite stehen: „Genau dafür trete ich ein." Wie den Kulturschaffenden konkret geholfen werde, zeigte der Minister am Beispiel der »Neustarthilfe« auf. Damit sei die Möglichkeit geschaffen worden, insbesondere Soloselbständigen zu helfen, unabhängig von der Frage, ob sie betriebliche Fixkosten geltend machen können. Gerade sei die Hilfe noch einmal deutlich ausgeweitet worden (die maximale Hilfesumme wurde auf 7.500 Euro erhöht, vom Vergleichsumsatz können nun 50 Prozent geltend gemacht werden). Zuden die Neustarthilfe auch für sogenannte unständig Beschäftigte geöffnet worden, wovon insbesondere viele Schauspielerinnen und Schauspieler profitieren könnten. Mit der Überbrückungshilfe III werden auch Unternehmen unterstützt, die von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung besonders stark betroffen sind. In diesen Fallen gibt es direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.