BETREUUNGSGELD (1) : SPD rechnet mit dem Bundesverfassungsgericht

28. Mai 2012 // zwd Berlin (as/ig).

  • Koalition will Bundesrat aushebeln
  • Schwesig: Länder beharren auf Zustimmungspflicht
  • Humme: Gesetz soll im Bundestag durchgepeitscht werden
  • Künast: Ablenkung vom Scheitern des Kita-Ausbaus

  • Über das Betreuungsgeldgesetz, dessen Entwurf Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Dienstag an die anderen Ressorts der Bundesregierung zur Stellungnahme versandt hat, wird in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das wurde durch Stellungnahmen der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Manuela Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion deutlich.

    Ministerin Schröder hatte den Gesetzentwurf unter der Überschrift „Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Gesetzes der Fraktionen der CDU/CSU und FDP“ in die Ressortabstimmung gegeben, zugleich aber den Ministerien aufgegeben, binnen zwei Tagen hierzu Stellung zu nehmen, andernfalls werde sie von der „Zustimmung“ ausgehen. Das Vorgehen, den Entwurf durch die Regierungsfraktionen im Bundestag einzubringen, zielt darauf ab, die Zeit bis zur Verabschiedung im Bundestag zu verkürzen, indem der Bundesrat bei der – bei Regierungsvorlagen üblichen – ersten Lesung ausgeschaltet wird. Bei den bei Einschaltung der Länderkammer üblichen Fristen zur Stellungnahme hätte der Gesetzentwurf vor der Sommerpause nicht mehr verabschiedet werden können.

    Schwesig: Länder beharren auf Zustimmungspflicht
    Unterdessen kündigte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Schwesig, an, die SPD-geführten Länder würden prüfen lassen, ob das Betreuungsgeldgesetz entgegen der anderslautenden Auffassung der Bundesregierung nicht doch an die Zustimmung des Bundesrates gebunden ist. Schwesig hält das geplante Gesetzgebungsvorhaben nicht nur für zustimmungspflichtig, sondern will auch „alles in unserer Macht Stehende tun, um diesen Unsinn zu verhindern“.

    Humme: Gesetz soll im Bundestag durchgepeitscht werden
    Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bezeichnete den Schröder-Entwurf angesichts der Tatsache, dass ursprünglich von ihr benannte Bedingungen für die Zahlung des Betreuungsgeldes unter dem Druck der CSU nicht zum Zuge gekommen waren, als ein „Dokument des Scheiterns“ Seine Fraktionskollegin, die Vorsitzende der AG Gleichstellung der SPD-Bundestagsfraktion, Christel Humme, bezeichnete das Vorhaben als eine „bildungspolitische Katastrophe“ und sprach die Erwartung aus, dass dieser Spuk mit der Bundestagswahl 2013 sein Ende finde. Nachdrücklich wandte sich die SPD-Politikerin gegen die Absicht der Unionsführung, das Gesetz vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen. Es sei mehr als bedenklich, sagte Humme gegenüber dem zwd, dass die Koalition keinen ausreichenden Beratungszeitraum im Parlament geschweige denn eine Anhörung von Sachverständigen zulassen wolle.

    Künast: „Milliardenschwere Beruhigungspille“
    Das Betreuungsgeld ist nach Auffassung der Grünen-Fraktionsvorsitzenden, Renate Künast, eine „milliardenschwere Beruhigungspille“, um von dem gescheiterten Ausbau der Kindertagesstätten abzulenken. Merkel habe nur noch das Überleben der Koalition im Blick. Zudem kritisierte Künast, arme Familien gingen leer aus, da die Prämie Hartz-IV-EmpfängerInnen von den SGB-II-Zahlungen abgezogen werde. Berufstätigen hingegen soll das im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vereinbarte Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro von 2013 an gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie ihr Kind selbst, von Tagesmüttern oder von Verwandten betreuen lassen.

    Siehe auch: Betreuungsgeld (2)

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