zwd München. Gefordert wird die volle Chancengleichheit für Frauen – auch vor dem Hintergrund des gesunkenen Frauenanteil im Bayerischen Landtags nach den Landtagswahlen im Oktober 2018. Sowohl die SPD-Fraktion als auch die Grünen-Fraktion brachten deshalb Gesetzentwürfe zur Parität im Landtag ein, beide Fraktionen nahmen sich ein Beispiel am Parlament Frankreichs und nun auch an Brandenburgs. Zu ihrem Gesetzentwurf vom 12. Januar 2019 (Drs. 18/51) erklärte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Simone Strohmayr: „Wir wollen das Landtags- und Bezirkswahlrecht ändern, um die volle Chancengleichheit für Frauen zu erreichen und fordern daher die Quotierung aller Stimmkreislisten mit abwechselnder Besetzung von Frauen und Männern.“
Kürzlich, am 29. Januar 2019, legten auch die Landtags-Grünen ein „Hälfte-der-Macht-Gesetz“ vor (Drs. 18/206). Darin fordern sie eine Verfassungsänderung, die eine Frauenquote von 50 Prozent für den Landtag und die Staatsregierung vorschreibt. Auch im Wahlgesetz soll festgelegt werden, die Wahlkreislisten mindestens zur Hälfte mit Frauen und diverse Menschen aufzustellen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Zahl der Stimmkreise zu halbieren, um Kandidat*innen-Duos aus jedem Stimmkreis in den Landtag zu wählen.
Wie auch in vielen anderen deutschen Parlamenten geht in Bayern die Anzahl der weiblichen Abgeordneten zurück. Im dortigen Landtag fiel der Frauenanteil in der 18. Legislaturperiode von 28,3 Prozent auf nunmehr 26,8 Prozent, weit weniger als ein Drittel.