zwd Berlin. Frauen, die in der DDR vor 1992 geschieden wurden und keiner Vollzeitbeschäftigung nachgingen, sind nach Einschätzung des Vereins hinsichtlich ihrer Rentensituation wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern. Eine „fatale Untätigkeit“, befindet Vereinsdirektorin Marion Böker. Aus diesem Grund rief sie im Namen Betroffener Bundesregierung, Parlamente und Länder sowie die Handelnden der Bund-Länder-AG zu einer Lösung gemäß des VN-Menschenrechtsausschusses zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) auf.
Keine Initiative bisher zufriedenstellend
Weder die dringende Aufforderung der Vereinten Nationen mittels einer CEDAW-Richtlinie zur Bekämpfung von Rentendiskriminierung, noch der Koalitionsvertrag oder eine eigens für Rentenfragen ins Leben gerufene Bund-Länder-AG schaffte bisher Abhilfe für das Problem. Aus diesem Grund setzt Böker viel Hoffnung in die Aufforderung der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK). Der Appell der Minister*innen unter Federführung der sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung, Petra Köpping (SPD), wies auf den „nicht akzeptablen" Umstand hin, „dass der Bund hier keinen Handlungsbedarf sieht. Die Argumentation des Bundes führt nur zur Zementierung des bisherigen, unbefriedigenden Zustands."
Ausgleich noch in diesem Jahr gefordert
Der Verein forderte eine Anerkennung der Rentenanwartschaften und erwartet noch in diesem Jahr adäquate Entschädigungen und Aufzahlung der Renten, denn „das Unrecht gegen uns wird nicht allein durch einen Härtefallfonds oder eine Grundrente beseitigt“, betonte Marion Böker.