zwd Berlin. Die KMK-Präsidentin und Bildungsministerin von Rheinland-Pfalz Hubig begrüßte die Zusage von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) vom 16. Juli, die Umsetzung des Förderpaktes zu beschleunigen. Die Corona-Krise habe deutlich gemacht, dass man die Digitalisierung an Schulen rascher voranbringen müsse. Karliczeks Entscheidung habe die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die DigitalPakt-Mittel schneller abgerufen werden können, damit sie dort ankommen, wo sie gebraucht werden“, erklärte Hubig. Anders als in der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt festgelegt, müssen Schulträger künftig das von ihnen zu erstellende Medienkonzept nicht mehr beim Beantragen der Fördermittel vorlegen, sondern erst nach dem Abschluss der Maßnahme.
Bisher hatte u.a. die Vorbedingung, erst ein medienpädagogisches Einsatzkonzept für die digitalen Förderhilfen zu erarbeiten, aus personellen und zeitlichen Gründen vielerorts dazu geführt, dass die Antragstellung sich verzögerte und die Mittel noch nicht abgerufen wurden. Dass diese Hürde jetzt aufgehoben wurde, sei „eine sehr gute Entscheidung für alle Schulträger in den Ländern“, betonte die KMK-Präsidentin. Hubig hatte nach eigenen Angaben im Bildungsministerium (BMBF) selbst darauf hingewirkt, die von Schulen, Politiker*innen und Erziehungsgewerkschaft GEW wegen des daraus folgenden Aufwandes beim Beantragen der Fördergelder kritisierte Vorschrift zu ändern.
VBE: Verstärkter Austausch von Schulen erforderlich
Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) bewertete es als Fortschritt, dass sich mit der Entscheidung des BMBF der Antragsprozess beim DigitalPakt Schule vereinfacht. „Der große Wurf“ sei jedoch das nun ermöglichte Nachliefern des Medienkonzeptes laut dem VBE-Vorsitzenden Udo Beckmann jedoch noch nicht. Gleichzeitig müsse man Sorge tragen, dass sich die Schulen verstärkt untereinander austauschen, forderte Beckmann. Auf diese Weise könnten die Einrichtungen auf bereits geleistete Vorarbeiten zurückgreifen und hätten diese bloß noch an lokale Erfordernisse anzupassen.
Darüber hinaus unterstrich der VBE-Vorsitzende, dass man allgemein ein einfacheres Förderverfahren brauche. Nur so könnten die Fördergelder tatsächlich schneller an die Schulen fließen und dort nutzbringend eingesetzt werden. Dass nach aktuellen Auskünften der Landesministerien und Meinungsumfragen an Schulen (zuletzt in einer im Juni vorgestellten repräsentativen GEW-Studie, zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) bisher erst ein Bruchteil der Mittel aus dem DigitalPakt ausgezahlt seien, hätten nicht die Schulen allein zu verschulden. Die Kommunen seien vielfach personell unterbesetzt und bräuchten dementsprechend mehr Zeit, um Anträge zu bearbeiten.
VBE und GEW fordern mehr Mittel und dauerhafte Finanzierung
Weiterhin wies Beckmann darauf hin, dass der Bedarf an Fördermitteln für eine ausreichende digitale Ausstattung der Schüler*innen deutlich höher liege als die über den DigitalPakt bereitgestellten 5,5 Milliarden Euro. Der VBE-Vorsitzende mahnte daher anzuerkennen, dass für eine nachhaltige Digitalisierung an Schulen Schätzungen der Bertelsmann-Stiftung zufolge eine dauerhafte Finanzierung in Höhe von 2,8 Milliarden Euro pro Jahr unerlässlich sei.
Ähnliche Forderungen hatte die GEW anlässlich der Veröffentlichung der oben erwähnten Mitgliederstudie erhoben. GEW-Vorstandsmitglied Ansgar Klinger hatte verlangt, die Fördermittel zur Digitalisierung an Schulen zu verstetigen und auf insgesamt ca. 20 Milliarden zu erhöhen. Als weitere, zu behebende Mängel bei der Umsetzung des DigitalPaktes hatte die GEW-Studie fehlende Informationen, zeitliche Kapazitäten zum Erarbeiten der medienpädagogischen Konzepte sowie einen bislang nicht gedeckten, relativ hohen Bedarf an Weiterbildungen von Lehrer*innen zur Digitalisierung genannt.