Das Mammographie-Screening für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren kann laut Bundesregierung derzeit noch nicht flächendeckend angeboten werden. Als Gründe nannte die Regierung in ihrer Antwort (BT-Ds 16/2237) vom 21. Juli auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Ds 16/2102) vor allem die oft noch fehlenden landesgesetzlichen Regelungen.
So erfordere die Einladung aller Frauen einer Altersgruppe den Zugriff auf die Daten der Meldebehörden. Zudem müssten die Anforderungen der Röntgenverordnung mit Bezug auf das Mammographie-Screening auf Länderebene umgesetzt werden. Beide Anforderungen seien noch nicht in allen Ländern erfüllt, heißt es in der Antwort.
Allerdings sei man mit der Einrichtung von Referenzzentren in Bremen, Münster, Berlin, Wiesbaden/Marburg und München sowie dem Start knapp eines Drittels von insgesamt 93 geplanten Screening-Einheiten „der flächendeckenden Einführung dennoch einen großen Schritt näher gekommen“.
Die Regierung weist darauf hin, dass Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung und die häufigste Krebstodesursache bei Frauen ist. Im Jahr 2002 seien nach Daten des Robert-Koch-Instituts 55.150 Frauen neu an Brustkrebs erkrankt. Das mittlere Erkrankungsalter liege bei knapp über 62 Jahren. Unumstritten sei, dass die Früherkennung von Brustkrebs den Erfolg einer Therapie und damit die Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen erhöhe. Die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust sei das dazu derzeit effektivste Untersuchungsverfahren, erläutert die Regierung. Bis zum Sommer 2007 rechnet die Regierung nun damit, dass die Reihenuntersuchung zu 70 Prozent flächendeckend erfolgt. Wann alle 93 Screening-Einheiten ihre Tätigkeit aufnehmen, sei zurzeit nicht exakt zu sagen, fügt die Regierung hinzu. Insgesamt würden dann rund 1.400 ÄrztInnen in dem Mammographie-Screening-Programm arbeiten.
Mehr dazu in unserem Dossier zum Thema Brustkrebs
Mehr zur Anfrage der FDP finden sie hier
Behandlung mit Heroin wirkungsvoller als mit Methadon
Die Heroinbehandlung soll nach Auffassung der Bundesregierung auf Schwerstabhängige beschränkt werden, die nach den herkömmlichen Methoden nicht mehr therapierbar sind. Das schreibt sie am 27. Juli in ihrer Antwort (BT-Ds 16/2294) auf eine Kleine Anfrage (BT-Ds 16/2158) der FDP-Fraktion.
Aufgrund enger Zugangsvoraussetzungen sei davon auszugehen, „dass nur eine begrenzte Zahl von Abhängigen für diese Behandlung in Betracht kommen wird“. Eine Schätzung, wie viele Abhängige eine Heroinbehandlung bekommen würden, sei nicht möglich, da die Zahl der potenziellen PatientInnen von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung abhänge.
Die FDP-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage auf Pläne, die Heroinbehandlung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, bezogen. Zu den Bedingungen für eine Heroinbehandlung zählt die Regierung eine aktuelle Abhängigkeit von Opiaten. Zudem müssten die PatientInnen seit mindestens drei Jahren abhängig sein. Auch seien zwei erfolglos abgebrochene Behandlungen der Opiatabhängigkeit mit anerkannten Methoden nachzuweisen. Die Bedingungen, die ein/e Patient/in für eine Heroinbehandlung zu erfüllen habe, müssten in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung eingefügt werden, heißt es weiter. Die Vorarbeiten für die gesetzlichen Änderungen - auch des Betäubungsmittelgesetzes - seien vom Bundesgesundheitsministerium bereits geleistet worden.
Die Regierung verweist auf die Erfahrungen aus einem Modellprojekt. Danach habe die Heroinbehandlung bei Schwerstabhängigen im Bezug auf den Gesundheitszustand und den Rückgang des illegalen Drogenkonsums zu deutlich besseren Effekten geführt als die herkömmliche Methadonbehandlung. Auch bei der Heroinbehandlung sei ein drogenfreies, selbst bestimmtes Leben das Ziel der Therapie. Das Modellprojekt habe ergeben, dass sich nach einem Jahr Heroinbehandlung rund 30 Prozent der PatientInnen in einer Methadonsubstitution und knapp zehn Prozent in einer Abstinenzbehandlung befanden.
So erfordere die Einladung aller Frauen einer Altersgruppe den Zugriff auf die Daten der Meldebehörden. Zudem müssten die Anforderungen der Röntgenverordnung mit Bezug auf das Mammographie-Screening auf Länderebene umgesetzt werden. Beide Anforderungen seien noch nicht in allen Ländern erfüllt, heißt es in der Antwort.
Allerdings sei man mit der Einrichtung von Referenzzentren in Bremen, Münster, Berlin, Wiesbaden/Marburg und München sowie dem Start knapp eines Drittels von insgesamt 93 geplanten Screening-Einheiten „der flächendeckenden Einführung dennoch einen großen Schritt näher gekommen“.
Die Regierung weist darauf hin, dass Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung und die häufigste Krebstodesursache bei Frauen ist. Im Jahr 2002 seien nach Daten des Robert-Koch-Instituts 55.150 Frauen neu an Brustkrebs erkrankt. Das mittlere Erkrankungsalter liege bei knapp über 62 Jahren. Unumstritten sei, dass die Früherkennung von Brustkrebs den Erfolg einer Therapie und damit die Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen erhöhe. Die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust sei das dazu derzeit effektivste Untersuchungsverfahren, erläutert die Regierung. Bis zum Sommer 2007 rechnet die Regierung nun damit, dass die Reihenuntersuchung zu 70 Prozent flächendeckend erfolgt. Wann alle 93 Screening-Einheiten ihre Tätigkeit aufnehmen, sei zurzeit nicht exakt zu sagen, fügt die Regierung hinzu. Insgesamt würden dann rund 1.400 ÄrztInnen in dem Mammographie-Screening-Programm arbeiten.
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Behandlung mit Heroin wirkungsvoller als mit Methadon
Die Heroinbehandlung soll nach Auffassung der Bundesregierung auf Schwerstabhängige beschränkt werden, die nach den herkömmlichen Methoden nicht mehr therapierbar sind. Das schreibt sie am 27. Juli in ihrer Antwort (BT-Ds 16/2294) auf eine Kleine Anfrage (BT-Ds 16/2158) der FDP-Fraktion.
Aufgrund enger Zugangsvoraussetzungen sei davon auszugehen, „dass nur eine begrenzte Zahl von Abhängigen für diese Behandlung in Betracht kommen wird“. Eine Schätzung, wie viele Abhängige eine Heroinbehandlung bekommen würden, sei nicht möglich, da die Zahl der potenziellen PatientInnen von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung abhänge.
Die FDP-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage auf Pläne, die Heroinbehandlung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen, bezogen. Zu den Bedingungen für eine Heroinbehandlung zählt die Regierung eine aktuelle Abhängigkeit von Opiaten. Zudem müssten die PatientInnen seit mindestens drei Jahren abhängig sein. Auch seien zwei erfolglos abgebrochene Behandlungen der Opiatabhängigkeit mit anerkannten Methoden nachzuweisen. Die Bedingungen, die ein/e Patient/in für eine Heroinbehandlung zu erfüllen habe, müssten in die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung eingefügt werden, heißt es weiter. Die Vorarbeiten für die gesetzlichen Änderungen - auch des Betäubungsmittelgesetzes - seien vom Bundesgesundheitsministerium bereits geleistet worden.
Die Regierung verweist auf die Erfahrungen aus einem Modellprojekt. Danach habe die Heroinbehandlung bei Schwerstabhängigen im Bezug auf den Gesundheitszustand und den Rückgang des illegalen Drogenkonsums zu deutlich besseren Effekten geführt als die herkömmliche Methadonbehandlung. Auch bei der Heroinbehandlung sei ein drogenfreies, selbst bestimmtes Leben das Ziel der Therapie. Das Modellprojekt habe ergeben, dass sich nach einem Jahr Heroinbehandlung rund 30 Prozent der PatientInnen in einer Methadonsubstitution und knapp zehn Prozent in einer Abstinenzbehandlung befanden.