BUNDESKABINETT BESCHLIEßT GEWALTSCHUTZSTRATEGIE: : 120 Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt

11. Dezember 2024 // Lena Kuhn

Die Bundesregierung hat diesen Mittwoch den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) vorgelegten Entwurf der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 beschlossen. Zugleich soll eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden.

„Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß“, sagte Ministerin Paus mit Verweis auf den BKA-Lagebericht 2023 zu geschlechtsspezifischer Gewalt in einem Pressestatement. Sie ist sich sicher: „Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen.“

Noch nicht beschlossenes Gewalthilfegesetz ist Teil der Strategie

Die nun beschlossene ressortübergreifende Gewaltstrategie formuliert Ziele zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, sowie Maßnahmen, Ressourcen, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten, die Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung zusammengetragen hatten. Zu den vielfältigen Maßnahmen zählte die Bundesfrauenministerin das Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Schutz- und Beratungsanspruch zum Gegenstand hat, wie auch die Bekämpfung von Digitale Gewalt. Besonders dringlich sei es daher, „das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden“. Am 6. Dezember hatte der Bundestag in erster Lesung über den von SPD und Grünen vorgelegten Gesetzentwurf debattiert.

Als weitere Maßnahmen der Gewaltschutzstrategie sind unter anderem die Vernetzung des Frauenunterstützungssystems auf Bundesebene, weitere Datenerhebungen und Austauschformate aufgelistet. Auch der am selben Tag von der Bundesregierung beschlossene Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels findet sich in der Maßnahmen-Liste.

Starke politische Zusammenarbeit gefordert

Die zeitgleich mit der Gewaltschutzstrategie von der Bundesregierung beschlossene Koordinierungsstelle solle die 120 Maßnahmen künftig steuern, sodass „ein sinnvolles Ineinandergreifen der Maßnahmen und Prozesse in zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ ermöglicht werde. Diese Struktur sei essenziell, um die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen, schrieb das Bundesministerin für Frauen (BMFSFJ) in der Pressemeldung. Ausschlaggebend sei die Zusammenarbeit der gesamten Bundesregierung, um diesen langfristigen Prozess zu beschreiten.

Schwierigkeiten bei der Datensammlung

Herausforderungen stellen laut Gewaltstrategiepapier neben der horizontalen und vertikalen Koordination aller Ebenen und Politikbereiche, auch die Datenerhebungen und Ressourcenbereitstellung dar. Konkret seien das unter anderem die Sicherstellung personeller und finanzieller Ressourcen, sowie die Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt in der Datenerhebung und die Generierung von Daten zu Gewalt in Pflegesituationen. Zur Betroffenheit von LSBTIQ* durch häusliche und partnerschaftliche Gewalt fehlen demnach genaue Daten. In Pflegesituationen wiederum bestehe Gewalt in unterschiedlichen Konstellationen. So können an der Pflege beteiligte Personen Opfer, Täter oder beides sein, während die Befragungsmöglichkeit und Auskunftsbereitschaft die Datenerhebung zusätzlich einschränken.

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Umsetzung anhand von politischen und rechtlichen Maßnahmen, sowie zur Stärkung der Rechte von Frauen. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

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