UMSETZUNG DER ISTANBUL-KONVENTION : Ampel-Koalition: Gewaltschutz-Gesetz soll 2024 kommen

20. Oktober 2023 // Redaktion (Ulrike Günther und Holger H. Lührig)

Die Koalition will 2024 ein Bundesgesetz zum Ausbau und zur besseren Finanzierung des Gewaltschutzsystems auf den Weg bringen. In einem zwd-Gespräch plädierte die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Leni Breymaier nachdrücklich dafür, mit einer entsprechenden Gesetzgebung zügig die notwendigen Konsequenzen aus dem am 11. Juli vorgestellten Lagebild der Polizei zu ziehen. Der Deutsche Frauenrat bemängelt erneut das bisher „zögerliche“ Vorgehen der Bundesregierung bei der Verwirklichung des Rechtsanspruchs.

Bild: pixabay
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zwd Berlin. Die Vorgaben der Istanbul-Konvention (IK) umzusetzen, bedeute „eine Vervierfachung der Frauenhausplätze“, stellte Leni Breymaier, Sprecherin für Frauenpolitik der SPD-Bundestagsfraktion, im Interview mit dem zwd-POLITIKMAGAZIN fest.

Leni Breymaier im Bundestag (BildQ: Livestream DBT)

Bei dem im Koalitionsvertrag 2021 vereinbarten „bundeseinheitlichen Rechtsrahmen“, der die verlässliche Mittelvergabe an Frauenhäuser gewährleisten soll, sei der Bund künftig an der regulären Finanzierung beteiligt. Breymaier bekundete, sie sei froh, dass die Bundesrepublik „die Istanbul-Konvention Anfang des Jahres (…) vollumfänglich ratifiziert“ habe. Für die SPD-Fraktion habe das Bekämpfen von gegen Frauen gerichteter Gewalt „höchste Priorität“. Die IK müsse „selbstverständlich auch auf Landesebene konsequent umgesetzt“ werden. Dass die Regierung 2023 Strafen für durch Frauenhass motivierte Gewalttaten verschärft habe, sei für sie „ein großer Schritt raus aus der Verharmlosung und Rechtfertigung durch Worte wie Familientragödie“, unterstrich die SPD-Politikerin. Sie begrüßte in diesem Zusammenhang, dass die Bundesregierung gerade letzte Woche (18.10.23) im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihr Ziel bekräftigt habe, schnellstmöglich einen solchen Rechtsrahmen für eine Regelfinanzierung von Frauenhäusern durch den Bund zu schaffen.

In diesem Sinne hatte sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bereits im September, wie im zwd-POLITIKMAGAZIN (Ausgabe 398) geäußert, dafür ausgesprochen, dass der Bundestag das geplante Gesetz zu Ausbau und besserer Finanzierung des Gewaltschutzsystems noch im Laufe dieser Legislaturperiode beschließen solle. Ziel sei es, dass alle durch häusliche oder geschlechtsbezogene Gewalt gefährdeten Frauen und Kinder „zeitnah und möglichst ohne bürokratische Hürden Schutz vor Gewalt und gute fachliche Beratung“ erhalten. Der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Sven Lehmann (Bündnis 90/ Die Grünen), ließ im Bundestagsausschuss den Abgeordneten gegenüber keinen Zweifel daran, für wie gravierend die Bundesregierung das Problem von Partnerschaftsgewalt und häuslicher Gewalt hält, von der vor allem Frauen betroffen seien. Es gebe aber noch erhebliche Versorgungslücken, weshalb die Koalition alle Anstrengungen unternehme, eine rechtliche Grundlage für ein verlässliches Hilfesystem zu schaffen. Dazu fänden derzeit intensive und sehr konstruktive Gespräche zwischen Bund und Ländern statt. Ende des Jahres erwarte man eine Studie, um einen Überblick über die finanzielle Struktur der Hilfsangebote in den Ländern zu bekommen, hatte Lehmann erläutert. Deshalb lasse sich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisieren, in welchem finanziellen Rahmen sich der Bund dann beteiligen werde. Lehmann sieht aber gute Chancen, dass ein Gesetzesvorschlag im Jahre 2024 vorgelegt werden kann.

Die 33. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen (GFMK) hatte im Juni das Vorhaben der Koalitionsregierung begrüβt, einen bundesweit einheitlichen Rechtsanspruch auf Hilfe und Zuflucht für gefährdete Personen zu schaffen. Die GFMK erbat die Vorlage eines Gesetzentwurfes, überdies die Verlängerung des Bundesinvestitionsprogramms gegen geschlechtsbezogene Gewalt sowie eine adäquate Beteiligung des Bundes an Bau- und Verwaltungskosten von Fraueneinrichtungen. Es gelte, „den staatlichen Schutzauftrag besser aus(zu)füllen“, sagte Familienministerin Paus auf der Konferenz. Ein „Paradigmenwechsel“ sei erforderlich, um Gewaltschutz unabhängig von Wohnort, körperlichem Zustand oder Aufenthaltsstatus zu garantieren.

Auch die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Ulle Schauws hatte laut zwd-POLITIKMAGAZIN angemahnt, die Frage häuslicher Gewalt müsse „dringend und effektiv angegangen“ werden. Nach Angaben der Grünen-Abgeordneten arbeitet ihre Fraktion an einer bundesgesetzlichen Regelung zugunsten eines „Recht(s) auf Schutz und Beratung“ für alle von Gewalt bedrohten Frauen und ihre Kinder. Aus Sicht der frauenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion Heidi Reichinnek stellt sich geschlechtsspezifische Gewalt als „strukturelles Problem“ dar. Dass viele Frauen von ihren Männern materiell abhängig seien, erzeuge in Familien ein „Machtungleichgewicht“, sagte sie dem zwd. Die Linken-Politikerin forderte die finanzielle Absicherung barrierefreier Zufluchtsstätten. Besonders sei der prekären Situation von Migrant:innen und behinderten Frauen entgegenzuwirken, die oftmals mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind.

Kritik des DF: Zögerliches Realisieren des Rechtsanspruches

Als „nicht verständlich“ kritisierte die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF) Dr. Beate von Miquel, dass die Bundesregierung die „Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Bereich Gewaltprävention und Schutz so zögerlich angeht und kaum Geld dafür in die Hand nimmt“. Frauenhäuser zu finanzieren, sei ein „wichtiger Baustein“ der Gewaltprävention und der Versorgung der Betroffenen, sagte die DF-Vorsitzende anlässlich der Veröffentlichung der BKA-Statistik. Man brauche „Vorbeugung und Schutz vor Gewalt vom Kindergarten bis in die Seniorenheime und vom Schlafzimmer bis in den Bundestag“. Die Bundesministerien müssten jetzt „die angekündigte nationale Strategie gegen Gewalt“ erarbeiten, so von Miquel. Nur auf diese Art komme die Bundesrepublik ihren durch die IK bestimmten völkerrechtlichen Pflichten nach.

Lagebild der Polizei: Zunahme von häuslicher Gewalt betroffener Frauen

Aus dem Lagebild „Häusliche Gewalt“, gestützt auf eine Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA), geht hervor, dass sich die Zahl der von häuslicher Gewalt Betroffenen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 8,5 Prozent auf über 240.500 erhöht hat, 71 Prozent davon sind Frauen. Das Lagebild „Häusliche Gewalt“ des BKA hatten Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen), Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und BKA-Präsident Holger Münch am 11. Juli auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin (Bild) vorgestellt.

Demnach fallen täglich 659 Personen Gewalt im häuslichen Umfeld zum Opfer, 469 sind weiblich. Bei in Partnerschaften verübten Angriffen nahm die Zahl der Geschädigten sogar um 9,1 Prozent zu, 80,1 Prozent davon waren Frauen. MInisterin Paus hatte den deutlichen Anstieg der Fallzahlen als „traurige Realität“ bezeichnet. Gewalttätige Attacken gegen Frauen seien ein „gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem“. Sie engagiere sich dafür, die Lücken im verfügbaren Angebot von Frauenhäusern und Hilfseinrichtungen zu füllen, erklärte die Ministerin.

ASF: Hilfssystem bedarfsgerecht erweitern und finanziell absichern

Über den von der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) seit längerem verlangten Rechtsanspruch auf Schutz und den bedarfsgerechten, „angemessen finanziert(en)“ Ausbau des vorhandenen Hilfssystems hinaus schlagen die SPD-Frauen bei schon verurteilten Täter:innen die Erprobung einer elektronischen Fußfessel vor. Diese sollen durch ein Signal gewaltbedrohte Frauen warnen und ein rechtzeitiges Intervenieren der Polizei ermöglichen.

Anlässlich der Veröffentlichung der BKA-Statistik hatte die ASF kommentiert, die Zahlen aus dem Lagebild dürften nicht nur Betroffenheit auslösen. „Schon 57 Femizide in diesem Jahr. Es muss jetzt gehandelt werden!“, hatte die Co-Vorsitzende Maria Noichl betont. Der BKA-Statistik zufolge erfuhren rund drei Viertel (73,9 Prozent) der weiblichen Geschädigten körperliche oder verbale Angriffe im Zusammenhang von Paarbeziehungen, 76,3 Prozent der Gewalttäter:innen waren männlich. 181 Frauen (von insges. 239 Personen) wurden durch häusliche Gewalt getötet, 69,6 Prozent (126 Frauen) von (Ex-) Partner:innen. Bei der innerfamiliären Gewalt nahm die Zahl der Geschädigten im Vergleich zum Jahr davor um 7,5 Prozent zu. Über ein Drittel waren Kinder (35,5 Prozent), fast ein Viertel (23,2 Prozent) Eltern, mehr als die Hälfte der Opfer (54,1 Prozent) waren weiblich.


Ausführlicher Bericht zum Lagebild der Polizei im zwd-POLITIKMAGAZIN, Ausgabe 398.


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