Bundesrat befürwortete Gewalthilfegesetz grundsätzlich, aber mit Wünschen im Detail
Bereits am 20. Dezember vergangenen Jahres hatte auch der Bundesrat grundsätzlich grünes Licht zu dem wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung gegeben. Allerdings wünschte die Länderkammer in ihrer Stellungnahme eine Verschiebung des geplanten Rechtsanspruches für die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen von 2030 auf das Jahr 2032. Darüber enthält die Bundesrats-Stellungnahme noch eine Reihe von Detailänderungen, zu denen sich die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnend positioniert hatte oder eine Prüfung zugesagt hatte. Details dazu berichten wir in Ausgabe 406 des zwd-POLITIKMAGAZINs.
Ein Update zu dieser Meldung wird im Verlaufe des Tages folgen.
Zu den Gesetzentwürfen und Anträgen hat auch die Gesellschaft Chancengleichheit ein (unaufgefordertes) Votum abgegeben. Die Gesellschaft spricht sich dafür aus, noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages ein Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Die Bundestagsdrucksache hierzu steht auf der Seite der Gesellschaft Chancengleichheit.