BUNDESKABINETT BESCHLIEßT 4. GLEICHSTELLUNGSBERICHT : Der Klimawandel trifft Frauen und Einkommensschwache besonders hart

12. März 2025 // ticker/no

Geschlechtergerechtigkeit muss in die Maßnahmen des sozial-ökologischen Wandels integriert werden. Diese Forderung ergibt sich aus dem 4. Gleichstellungsbericht, den die Bundesregierung am 12. März beschlossen hat. Der Bericht, der nach einem Beschluss von Bundestag und Bundesrat einmal in jeder Legislaturperiode erstellt werden muss, wurde von der amtierenden Bundesregierung unkommentiert zur Kenntnis genommen. Es heißt dazu: Die Regierung nehme zu einzelnen Handlungsempfehlungen des Gutachtens keine Stellung und stellt in diesem Zusammenhang klar, dass weder von ihrer Zustimmung noch von ihrer Ablehnung ausgegangen werden könne.

Das Sachverständigengutachten unter dem Titel „Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation" konzentriert sich auf die geschlechtsbezogenen Auswirkungen der sozial-ökologischen Wende. Nach den Worten der Kommissionsvorsitzenden Prof. Silke Bothfeld (Hochschule Bremen) stellt die sozial-ökologische Transformation eine völlig neue Herausforderung für die Politik dar: Sie geschieht nicht einfach, sondern muss aktiv vorangetrieben werden." Die Politik hat dabei aus Sicht von Bothfeld die Chance - und zugleich die verfassungsrechtliche Pflicht - geschlechtergerecht zu handeln. Grundsätzliches Umdenken sei dafür notwendig. Das Gutachten zeigt für viele Handlungsfelder - etwa Wohnen, Ernährung, Arbeit - Ansätze für eine geschlechtergerechte Ausgestaltung der sozial-ökologischen Transformation.“

Für Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne), die den Bericht dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt hatte, zeigt sich, dass der Klimawandel Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark trifft. Daraus ergäben sich Maßnahmen und gesellschaftlichen Veränderungen, um den Klimawandel einzudämmen bzw. sich an dessen Folgen anzupassen. Ministerin Paus kommentierte den Bericht mit den Worten: „Die ökologische Krise betrifft uns alle - doch nicht alle gleich. Der Klimawandel trifft Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders hart. Diese Ungleichheiten dürfen wir nicht hinnehmen. Eine nachhaltige Zukunft kann es nur geben, wenn wir Klima- und Gleichstellungspolitik zusammen denken."

Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation gestalten

Die Gleichstellungsberichtskommission hat in ihrem Bericht vier Eckpunkte herausgestellt:

  • Ursachen und Auswirkungen der ökologischen Krise sind eng mit strukturellen Ungleichheiten verknüpft, insofern gibt es hier Überschneidungen mit Gleichstellungsfragen.
  • Bestehende Ungleichheiten u.a. zwischen den Geschlechtern (verknüpft mit weiteren Ungleichheitsdimensionen) bestimmen, wie sehr diese von den Folgen der ökologischen Krise betroffen sind und inwiefern sie sich dagegen schützen können.
  • Es zeigen sich zum einen Ungleichheiten hinsichtlich der Verursachung und der Betroffenheit durch die Folgen des Klimawandels. Zum anderen gehen die zum Schutz des Klimas bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ergriffenen Maßnahmen mit sehr unterschiedlichen Belastungen und Gestaltungschancen für die Geschlechter einher.
  • Staatliche Institutionen und Akteure sollten sich aktiv um eine gerechte Verteilung von Transformationschancen und -lasten bemühen. Im Kontext der bestehenden Geschlechterungleichheiten bedeutet dies, dass der Staat auch in der Steuerung und Förderung der sozial-ökologischen Transformation seinem Verfassungsauftrag nach Art. 3 Abs. 2 GG nachkommen muss. Eine sozial-ökologische Transformation, die bestehende Geschlechterungleichheiten verfestigt oder gar verschärft, gefährdet den sozialen Zusammenhalt.

Der Bericht kann abgerufen werden unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/berichte-der-bundesregierung/vierter-gleichstellungsbericht-257274.

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