Herzstück des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der Hilfssysteme, die auch die Erhaltung und Ausbau von bestehenden sowie die Neuerrichtung von Frauenhäusern einschließt, mit 2,6 Milliarden Euro, verteilt auf zehn Jahre. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des sogenannten Istanbul-Konvention vollzogen.
Schon 1986 stand eine Bundesregelung zur Frauenhausfinanzierung im Mittelpunkt der zwd-Berichterstattung
Die Forderung nach einem Bundesfrauenhaus-Finanzierungsgesetz hat die Bundestage bereits seit den 70er Jahren beschäftigt. In einer der ersten Ausgaben des zwd FRAUEN UND POLITIK (Nr. 3/1986 – heute zwd-POLITIKMAGAZIN) hatte sich die damalige SPD-Bundestagsabgeordnete und spätere Bundesjustizministein Herta Däubler-Gmelin bereits für ein solches Gesetz ausgesprochen. Anläufe dazu waren in den Folgejahrzehnten immer wieder gescheitert – sowohl unter schwarz-gelben, rot-grünen als auch schwarz-roten Bundesregierungen. Insofern ist das jetzt beschlossene Gesetz „historisch“ zu nennen. Es war aber am Ende kein „Ampel“-Gesetz, sondern kam erst zustande, nachdem die FDP aus der Bundesregierung ausgeschieden war. Erst nach langen Verhandlungen und unter dem Druck der Länder sowie von Frauenverbänden hatte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Januar 2025 schließlich bereiterklärt, die Verabschiedung des Gesetzes mitzutragen.
Wie vom zwd-POLITIKMAGAZIN sowie im Nachrichtenportal zwd.info berichtet, hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf am 27. November vergangenen Jahres im Kabinett verabschiedet. Parallel dazu hatten die Fraktionen von SPD und Grünen eine wortgleiche Gesetzesvorlage im Bundestag eingebracht. Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzetwurf der Bundesregierzng am 20. Dezember Stelung genommen, die Regierung hatte ihre Gegenäußerung am 8. Januar dem Parlament zugeleitet. Verabschiedet wurde die Vorlage der Fraktionen im Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU/CSU schließlich am 31. Januar. Nach der Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz teilweise nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
(Siehe auch zwd-POLITIKMAGAZIN, 406)