zwd Berlin. „Wir haben die Erfolgsaussichten prüfen lassen und bewerten sie als sehr gering. Deshalb werden wir diese Bemühungen nicht weiter verfolgen“, bezog Thomae gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) Stellung. Die geringe Chance von Klagen gegen Strafrechtsnormen würden einen Gang nach Karlsruhe „aussichtslos“ machen. Aus diesem Grund empfehle er seiner Fraktion, von einer Klage abzusehen.
Vor der Bundestagsabstimmung zum Werbeverbot von Schwangerschaftsabbrüchen hatte Thomae Anfang März noch angedeutet, seine Fraktion beabsichtige, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Damit sollte geprüft werden, ob die Novelle des Strafrechtsparagrafen tatsächlich grundgesetzkonform sei. Die für eine Normenkontrollklage benötigte 25-prozentige Minderheit im Bundestag wäre allerdings nur mit der Unterstützung der Links-Fraktion und/oder Grünen-Fraktion erreichbar gewesen. Ohne die Liberalen wäre es der Opposition nicht möglich, eine Normenkontrollklage einzureichen.
Linke und Grüne „enttäuscht“
Die Nachricht ist von den Oppositionsparteien mit außerordentlicher Ernüchterung aufgenommen worden: Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und Vize-Fraktionsvorsitzende der Linken, warnte via Twitter vor einem „derben unsolidarischen Schlag gegen alle, die für Selbstbestimmung arbeiten“, sollte die FDP beim Normenkontrollverfahren nicht mehr mitziehen.
Ähnlich äußerte sich die Grünen-Fraktion als „enttäuscht über das Zurückrudern der FDP“. Aus Sicht der Sprecherin für Frauenpolitik, Ulle Schauws, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, ist es nicht nachvollziehbar, dass die Liberalen sich mit dem Paragrafen nun doch abfinden wollen. „Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist“, hieß es in einer Pressemitteilung der Grünen-Fraktion.