FAMILIENMINISTERIN GIFFEY : Gesetz zu Kita-Qualität geht in Ressortabstimmung

30. April 2018 // Sibille Heine

Eine Verbesserung der Qualtität der Kindertagesbetreuung, das ist das erklärte Anliegen von Familienministerin Franziska Giffey. Knapp zwei Monate nach Amtsantritt hat die SPD-Politikerin einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben.

zwd Berlin. Kern des Gesetzes zur Verbesserung der Qualität in Kitas sind neun verschiedene Instrumente, die die Länder unterstützen sollen, ihr Kitaangebot qualitativ zu verbessern, sagte Giffey den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Laut Giffey sieht das Gesetz Maßnahmen zur Gebührenbefreiung, für verbesserte Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung vor. Bereits im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, für die laufende Legislatur 3,5 Milliarden Euro in eine Verbesserung der Kinderbetreuung zu investieren. Der Bund will nun laut der Familienministerin mit jedem Bundesland konkrete Vereinbarungen treffen, welche der neun Instrumente zur gewünschten Qualitätssteigerung beitragen.

Bessere Ausbildung, bessere Bezahlung

Nicht fehlen bei der Qualitätsoffensive darf die Verbesserung der Beschäftigtensituation, mahnte Giffey. Entscheidend sei hier laut der Familienministerin eine bessere Bezahlung, aber auch eine Verbesserung der Ausbildung und bei den Arbeitsbedingungen. Erzieher*innen gehörten zum pädagogischen Personal und daran müsse sich auch die Bezahlung orientieren, so Giffey. Sie machte auch deutlich, dass der bereits spürbare Fachkräftemangel sich nicht allein durch Zuwanderung von qualifiziertem Personal regeln ließe. Auch junge Menschen in Deutschland müssten sich für den Beruf der Erzieherin entscheiden. „Die Bezahlung ist der entscheidende Schlüssel“, so Giffey.

Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock begrüßte das Vorhaben, kritisierte aber die zur Verfügung gestellten Finanzmittel als „Tropfen auf den heißen Stein.“ Statt 3,5 Milliarden Euro bis 2021 bräuchte es 10 Milliarden bis zum Ende der Legislaturperiode. Es müssten außerdem klare Qualitätsstandards und Ziele im Gesetz formuliert werden und sichergestellt sein, dass diese irgendwann von allen Ländern erreicht werden. „Zentral ist ein guter Betreuungsschlüssel von maximal 1:3 für Unter-Dreijährige und maximal 1:10 für Ältere“, so Baerbock.

Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen

Kurz vor Bekanntgabe des neuen Bundeshaushalts warb Giffey ebenfalls für ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen. Die Frauenministerin sagte gegenüber der Funke-Mediengruppe, es gebe in Deutschland zu wenige Frauenhäuser oder Zufluchtswohnungen für von Gewalt betroffene Frauen. Der Bund soll die Länder beim Schutz dieser Frauen und ihrer Kinder unterstützen, so Giffey. Diese Unterstützung dürfe nicht beim Verlassen einer Schutzeinrichtung enden, sondern das Ziel müsse sein, die Betroffenen dauerhaft aus Gewaltsituationen zu befreien. Giffey will das Thema im Juni auf der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz besprechen.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, sagte zu Giffeys Ankündigng: „Wenn die Bundesfrauenministerin sich wirklich konsequent für den Schutz von Frauen überall im Land stark macht, muss sie konkrete Lösungen dafür präsentieren, wie der Bund endlich in die Finanzierung der Frauenhäuser einsteigt." Der Bund dürfe die Finanzierung nicht alleine den Ländern überlassen, so Schauws.

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