Bisher lag dem Bundestag der Regierungsentwurf lediglich zur Unterrichtung als Bundesrats-Drucksache (BR-Drs. 589/24) vor. Die Regierung hatte den Gesetzentwurf am 28. November der Länderkammer zugeleitet und zugleich die Eilbedürftigkeit mit Fristablauf bis zum 09. Januar 2025 vorgegeben. Das bedeutet, dass die Befassung dort noch im letzten Bundesratsplenum am 20. Dezember erfolgen müsste.
Um Verzögerungen in der parlamentarischen Befassung im Bundestag möglichst auszuschließen, haben die Regierungsfraktionen den Weg beschritten, die Kabinettvorlage als eigenen Gesetzentwurf ins Parlament zu bringen (Drs. 20/14024 vom 3. 12.2024). Somit wurde umgangen, dass die erste Lesung des Regierungsentwurfs sich verzögert, bis die Regierung den Gesetzentwurf nebst Bundesrats-Stellungnahme und der obligatorischen Gegenäußerung der Bundesregierung vorgelegt hat.
Die frühzeitige Bundesratsbefassung einschließlich der voraussichtlich differenzierten Stellungnahme der Länderkammer wird zudem darüber Aufschluss geben, in welcher Weise die Unionsfraktion daran mitwirken wird. Darauf können sich die Fraktionen bei der parlamentarischen Befassung im Bundestag einstellen. Nach zunächst noch zurückhaltenden Äußerungen des CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz (zwd berichtete) hat seine Stellvertreterin, die CSU-Politikerin Dorothee Bär, in der ARD-Sendung "Hart aber fair“ am Montag Gesprächsbereitschaft zur Mitwirkung ihrer Fraktion an einem „verbesserten“ Gesetzentwurf signalisiert.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits am 12. November einen entsprechenden Antrag unter dem Titel „Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen“ in den Bundestag eingebracht, der überwiegend den Intentionen der am 27. November vom Bundeskabinett verabschiedeten Vorlage entspricht (Drs. 20/13734 vom 12.11.2024). Darin wird unter anderem ein 3. Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verlangt. Wörtlich heißt es am Schluss einer vierseitigen Situationsbeschreibung: „In einer Gesellschaft, die für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen steht, hat Gewalt gegen das andere Geschlecht keinen Platz.“
Linke fordern Aktionsplan und "unverzügliche Vorlage" des Gesetzentwurfs
Auch die Gruppe der Linken hatte am 14. November einen Antrag im Bundestag eingebracht, mit dem sie sich ebenfalls für einen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt einsetzt (Drs. 20/13739). Wörtlich fordert die Linke: „Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht.“
Am Freitag stehen im Bundestag stehen somit zur Debatte:
- Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
Drucksache 20/14025
b) Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU
Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen – Schutz, Hilfe und Unterstützungsangebote ausbauen
Drucksache 20/13734
c) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Gewalt gegen Frauen entschieden bekämpfen, Frauenhäuser ausbauen, Prävention stärken
Drucksache
d) Beratung des Antrags der Gruppe Die Linke
Frauen und ihre Kinder vor Gewalt schützen – Istanbul-Konvention umsetzen – Gewalthilfegesetz jetzt beschließen
Drucksache 20/13739