CDU/CSU-GESETZENTWURF FÄLLT IM AUSSCHUSS DURCH : Keine Einigung über den Opferschutz

31. Januar 2025 // Hilda Lührig-Nockemann

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Gespräche mit SPD und Grünen über ihren eigenen Gesetzentwurf zum Opferschutz (Drs. 20/12085) abgebrochen. Der Entwurf, der bereits im Sachverständigenhearing (am 4.12.2024) auf erhebliche Kritik gestoßen war, wird gemäß Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses nun zur Ablehnung empfohlen. Im Ausschuss erfolgte das Votum mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sowie der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD. Die Gesetzesvorlage soll heute Nachmittag im Bundestag abschließend beraten werden. Die Verhandlungsführer:innen der SPD-Bundestagsfraktion Dirk Wiese und Sonja Eichwede haben den Abbruch der Gespräche bedauert und ihre weitere Bereitschaft zur Fortsetzung des Dialogs mit der Opposition zum Opferschutz betont.

In einer gemeinsamen Erklärung bedauerten die Verhandlungsführer:innen der SPD-Bundestagsfraktion, der Fraktionsvize Dirk Wiese und die rechtspolitische Sprecherin Sonja Eichwede, dass CDU und CSU nach den konstruktiven und erfolgreichen Einigungsgesprächen zum Gesetzentwurf zur Gewalthilfe die weiteren Verhandlungen über Ihre Opferschutz-Gesetzentwurf abgebrochen habe. Der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ war daraufhin im Rechtsausschuss schließlich mit den Stimmen von SPD. Grünen, FDP und der Gruppe der Linken gegen die Stimmen von CDU/CSU bei Enthaltung der AfD dem Plenum zur Ablehnung empfohlen worden (Drs. 20/14811).

BMJ-Formulierungshilfe hätte zu einem Konsens führen können

Trotzdem war die SPD nach den Worten des Fraktionsvizes Wiese „jederzeit bereit, auch robuste Maßnahmen mitzutragen, um Frauen besser zu schützen“. Die SPD hätte sich von der Union „hier mehr Entschlossenheit gewünscht“. Leider seien die Gesprächsangebote der ehemaligen Ampel-Fraktionen nur zögerlich aufgegriffen worden, „während die öffentliche Kommunikation offenbar eine größere Rolle spielte als sachliche, vertrauliche Verhandlungen“, fügte Wiese hinzu. Im Rechtausschuss des Bundestages stand auch eine Formulierungshilfe des BMJ zum Entwurf eines ersten Gesetzes zum Gewaltschutzgesetz zur Beratung an. Wiese unterstrich, der Dialog bleibe bestehen, „denn der Schutz von Frauen vor Gewalt sollte über parteipolitischen Interessen stehen.“

Vorerst keine Regelung zur elektronischen Fußfessel

Wieses Fraktionskollegin Somja Eichwede verwies darauf, dass ihre Fraktion gern bundesweite Regelungen zur elektronischen Fußfessel für Gewalttäter und für verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings auf den Weg gebracht hätte. Auch bei möglichen Änderungen des Strafgesetzbuches wäre die SPD nach de Worten von Eichwede der Union weit entgegengekommen. Doch diese habe darauf bestanden, den Mordparagraphen trotz erheblicher und breiter Kritik auch der eigenen Sachverständigen so zu ändern, „dass er Frauen in vielen Fällen überhaupt nicht besser schützt und vielmehr frauenfeindliche Bilder verstärkt werden“. Eichwede kommentierte den Abbruch der Gespräche durch CDU und CSU mit den Worten: „Die Justiz eignet sich nicht für Symbolpolitik“. Nach Überzeugung der SPD-Politikerin hätten weitere Unionsvorschläge bewirkt, dass die ohnehin an der Belastungsgrenze arbeitenden Strafverfolgungsbehörden weiter übergebührend und auch bürokratisch belastet hätten.

Die Tatsache, dass auch die FDP hier nicht – wie seit dem Bruch der Ampel-Koalition häufiger – mit der Unionsfraktion gestimmt hat, dürfte nach Einschätzung politischer Beobachter:innen mit den bereits in der Ära des ehemaligen Bundesjustizministers Marco Buschmann bestehenden negativen Beurteilungen im BMJ im Zusammenhang stehen. Die Liberalen konnten nicht ignorieren, dass sowohl bei der Sachverständigenanhörung als auch mit der vom BMJ vorgelegten Formulierungshilfe erhebliche Veränderungen an dem Gesetzentwurf der Union hätten erfolgen müssen. Die Union wird nun bemüht sein, die Ablehnung ihrer Vorschläge für den laufenden Bundestagswahlkampf zu nutzen.

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